17:27 Mar 19, 2009
As part of this process, employees must determine, which inactive records are due for destruction in accordance with the schedule and are not subject to a ***legal hold***.
aus dem weiteren Kontext geht hervor, dass mit "schedule" offensichtlich die Aufbewahrungsfristen gemeint sind. Was heißt dann aber "legal hold"? Heißt das, dass sie keiner "rechtlichen Handhabe" unterliegen. Ich stelle mir vor, dass z.B. bei einem laufenden Verfahren Unterlagen bzw. Aufzeichnungen auch nach Ablauf der gesetzlichen Aufbewahrungsfristen als beweismittel benötigt werden und daher nicht vernichtet werden dürfen. Sehe ich das richtig? Kann man das so ausdrücken? Bin mir da einfach unsicher. |