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14:53 Nov 19, 2009
English to German translations [PRO] Law/Patents - Law (general)
English term or phrase:unlawful act manslaughter
This term is used in close context with a child that died from a non-functioning heating system that emitted CO gas. As the caretaker did not maintain the system, this is the crime they will charge him with.
Explanation: Ohne weiteren Zusammenhang ist schwer zu sagen, wie genau Du differenzieren musst. Beim "unlawful act manslaughter" ist der Tod eines Menschen nicht beabsichtigt gewesen, aber billigend in Kauf genommen worden.
Das ist im Deutschen eine Frage, die im Vorsatz (dolus eventualis oder "bedingter Vorsatz") geprüft wird und danach entscheidet sich dann, ob die Rechtsfolge des jeweiligen Paragraphen eintritt.
Das Ergebnis/Verbrechen ist "Totschlag" (§ 213 StGB) (wenn der Vorsatz bejaht wird) oder eben ggf. "Köperverletzung mit Todesfolge".
Fahrlässige Tötung (§222 StGB) ist nur bei fahrlässigem Handeln relevant - davon ist hier nicht die Rede. Das wäre m.E. eindeutig falsch. Es kann natürlich sein, dass derjenige im Endeffekt "nur" der fahrlässigen Tötung für schuldig befunden wird. Aber angeklagt wird hier auf Totschlag.
Die englische Definition findest Du in Wikipedia.
"Constructive manslaughter is also referred to as ‘unlawful act’ manslaughter. It is based on the doctrine of constructive malice, whereby the malicious intent inherent in the commission of a crime is considered to apply to the consequences of that crime. It occurs when someone kills, without intent, in the course of committing an unlawful act. The malice involved in the crime is transferred to the killing, resulting in a charge of manslaughter.
For example, if a person throws a brick off a bridge into vehicular traffic below they could be found to intend or be reckless as to assault or criminal damage (see DPP v Newbury[11]). There is no intent to kill, and a resulting death would not be considered murder, but would be considered involuntary manslaughter. The accused's responsibility for causing death is constructed from the fault in committing what might have been a minor criminal act."
Ich hatte mich bemüßigt gesehen, diese Aussage mal grundsätzlich festzuhalten, weil anscheinend viele diesem Irrtum aufsitzen. Jaja, die Rechtssysteme und ihre Feinheiten. Ein schönes Zitat von Lichtenberg! (und "Anja" ist wohl die Fragestellerin ;-)) Jetzt, wo ich mir die Frage nochmals durchlese: mit dem Kontext kann man wirklich nicht viel anfangen!
Ich habe mich auf einen Kommentar von Anja (welcher Anja?) bezogen, der ganz offensichtlich nicht mehr da ist, Das geht aus dem Inhalt meiner Antwort hervor. Ansonsten hast Du natürlich Recht (in Österreich hättest Du wiederum nicht Recht - aber wie schon G.Ch. Lichtenberg von der unpräzisesten Wissenschaft, der Jurisprudenz, sagte: Ein Federstrich, und ganze Bibliotheken sind Makulatur)
Es ist nicht richtig, dass im deutschen Rechtssystem vorsätzliche Tötung Mord ist. Mord verlangt die zusäatzlichen Tatbestandsmerkmale des § 211 StGB.
Auch Totschlag ist vorsätzlich.
Bei fahrlässiger Tötung muss eine Sorgfalstpflichtverletzung vorliegen. Mag sein, dass das im gegenbenen Fall so ist - aber versucht wird anscheinend eine Klage auf Totschlag (die Strafen sind ja auch höher). Ohne weiteren Kontext ist allerdings kaum mehr zu diesem Thema zu sagen...
ist im deutschen Rechtssystem Mord, das gibt doch Dein Texrt überhaupt nicht her! Offensichtlich fahrlässige Tötung, vielleicht sogar nur fahrlässige Körperverletzung mit Todesfolge.
"Rechtswidrig" ist das Ganze allemal, sonst würde kein Staatsanwalt Anklage erheben, also redundant
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Vorsätzliche Tötung ist "premeditated murder"....das ist etwas ganz anderes als "manslaughter" und wird auch anders bestraft.
Kathi Stock United States Local time: 21:20 Specializes in field Native speaker of: German PRO pts in category: 48
Notes to answerer
Asker: Könnte es auch die rechtswidrige Handlung der vorsätzlichen Tötung sein? Aber ist nicht "rechtswidrige Handlung" redudant, da natürlich die vorsätzliche Tötung allein schon rechtswidrig ist? Leider habe ich keinen näheren Kontext, es geht um die Anklage.