15:06 Feb 8, 2011
@Peter
Es geht hier nicht um die Bestätigung des Kunden, dass er etwas abnimmt (Abnahmebestätigung).
In der Praxis halten manche Firmen für Kunden Lager vor, beispielweise weil diese Kunden für Produkte, die für sie gefertigt werden, Teile beistellen oder weil Teile nur für diesen Kunden bestimmt sind - es kann sogar sein, dass der Kunde hier die Kontrolle über den Lagerbestand hat - das ist aber in diesem Zusammenhang irrelevant.
Ob er die Entnahme *schriftlich bestätigt* oder *genehmigt*, ist eine sprachliche Feinheit, die aber keine Auswirkung auf das Verfahren an sich hat. Genehmigung ist hier sicherlich der adäquatere Begriff.
* 12 Jahre Erfahrung als Materials Manager* |