German translation: gilt dem Anschein nach als ordnungsgemäß / wurde dem Anschein nach korrekt abgefasst/ausgestellt
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15:27 Jan 16, 2012
English to German translations [PRO] Law/Patents - Law (general)
English term or phrase:regular on its face
a court order is regular on its face if the order—
(A) is issued by a court of competent jurisdiction;
(B) is legal in form; and
(C) includes nothing on its face that provides reasonable notice that it is issued without authority of law
Stimmt. Die genannten Kriterien beziehen sich alle auf die formelle Rechtmäßigkeit. Und da "hat den Anschein der formellen Rechtmäßigkeit für sich" schon arg geschraubt klingt, ist vielleicht das "prima facie ordnungsgemäß" die treffendere und schönere Variante.
Ich möchte nicht pingelig erscheinen, aber "rechtmäßig" geht mir bei einem Urteil zu sehr in die Nähe von "richtig" - jedenfalls bedeutet rechtmäßig m.E., dass etwas sowohl dem formellen als auch dem materiellen Recht entspricht.
Da wäre dann schon eher "ordnungsgemäß" passend, weil das eher nach Einhaltung bestimmter Formalien klingt.
bei Verträgen oder auch einseitigen Willenserklärungen (Kündigung, Testament"), ja sogar bei gesetzlichen Bestimmungen wäre das ohne Weiteres möglich - da sind gültig und wirksam synonym.
Ich weiß nicht warum, aber das Begriffspaar gültig / ungültig habe ich im Zusammenhang mit Gerichtsentscheidungen noch nie gehört. Da spricht man immer nur von wirksam / unwirksam.
Nach answers.com sagt West's Encyclopedia of American Law zum Thema "face" folgendes:
The external appearance or surface of anything; that which is readily observable by a spectator. The words contained in a document in their plain or obvious meaning without regard to external evidence or facts.
The term is applied most frequently in business law to mean the apparent meaning of a contract, paper, bill, bond, record, or other such legal document. A document might appear to be valid on its face, but circumstances may modify or explain it, and its meaning or validity can be altered.
natürlich sind Sein und Schein zu trennen - das ist Hauptaufgabe des Gerichts und deshalb heißt es ja auch "Erkenntnisverfahren".
Um Missverständnissen vorzubeugen: mein Ü-Vorschlag lautete ja nicht, eine Entscheidung sei wirksam, wenn die formalen Kriterien ABC erfüllt sind, sondern sie habe den Anschein der Wirksamkeit, wenn...
Um eine "Entscheidung", die nicht mal diese Kriterien erfüllt, brauche ich mich nicht zu kümmern, also wenn z.B. -der Gliederung des Ausgangssatzes folgend- (A) das Finanzgericht mir ein Bußgeld wegen Falschparkens aufbrummt, (B) der Kollege Amtsrichter mich beim Stammtisch mündlich verurteilt, noch einen auszugeben, oder (C) ein Gericht mich verurteilt, mich zu schämen (weil das Gesetz das als Rechtsfolge nicht vorsieht, vom Problem der Vollstreckbarkeit ganz abgesehen).
Vielleicht wird es klarer, wenn man es aus der Perspektive eines Gerichtsvollziehers sieht, der aus einem Urteil vollstrecken soll. Er kann und darf nicht überprüfen, ob das Urteil wirksam oder gar richtig ist - er ist keine Rechtsmittelinstanz. Er muss vollstrecken, wenn und solange das Urteil die Kriterien ABC erfüllt, also dem Anschein nach als ordnungsgemäß und wirksam gilt.
... eben dies zu trennen sei: Augenschein und rechtliche Wirksamkeit? Gibt es nicht gerade deswegen die Konstruktion des "Augenscheins", damit man die Wirksamkeit nicht als solche erst langwierig überprüfen muss, im Sinne der Authentizität, Vollständigkeit usw. (sonst könnte ja jedes Schriftstück in Verruf gebracht werden, wenn es gerade in den Kram passt)?
Zugegeben, in diesem Falle liegt beides sehr nahe beieinander, aber doch nicht normalerweise?
Ich will hier nicht meckern und Haare spalten, sondern ich bin ehrlich an einer Erläuterung interessiert, Claus. Denn an die "Wirksamkeit" hatte ich auch kurz gedacht, aber das hatte ich dann schnell verworfen. Für mich ist das ein Unterscheid zwischen "Sein" (Wirksamkeit) und "Schein" (Augenschein).
wäre bei einer freien Übersetzung möglicherweise der bessere Begriff - es geht nämlich offenbar darum, ob der Beschluss / das Urteil überhaupt eine Entscheidung ist, die Wirksamkeit entfalten kann.
Das hat nichts mit der Frage zu tun, ob das Urteil "richtig" ist: eine falsche, aber wirksame Entscheidung muss rechtzeitig mit einem Rechtsmittel angefochten werden, sonst wird sie rechtskräftig.
Eine unwirksame Entscheidung (z.B. ein "fake") ist keine Entscheidung und kann nicht rechtskräftig werden.
der Ordnungsmäßigkeit für sich, wenn die genannten Regularien eingehalten sind, eine etwaige Ungesetzlichkeit der Entscheidung also nicht auf die Stirn geschrieben ist (hat, glaube ich, mal das BVerfG so formuliert - die Juristen sprechen seitdem von der "Stirnbandtheorie".
Das Gegenteil kann natürlich noch bewiesen werden - etwa, dass der Richter gar keiner war, sondern Wallraf hieß oder so.
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prima facie ordnungsgemäß
Explanation: wäre eine juristische Übersetzung.
DERDOKTOR Local time: 10:45 Specializes in field Native speaker of: German PRO pts in category: 212