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the implied warranty of merchantability

German translation: (gesetzliche) Gewährleistung der Marktfähigkeit


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14:13 Nov 15, 2004
English to German translations [PRO]
Law/Patents - Law (general)
English term or phrase: the implied warranty of merchantability
kann mir jemand mit dem Satz weiterhelfen
Sabine Stemp-Cocinelli
Local time: 06:28
German translation:(gesetzliche) Gewährleistung der Marktfähigkeit
Explanation:
Mit der "implied warranty of merchantability" hatte ich vor kurzem gerade praktisch zu tun (deshalb kann ich die amerikanischen Präzedenzfälle unten noch zitieren).

Bevor ich zu einer juristischen Erklärung des Begriffs ansetze, kurz zur Terminologie:

"implied"

"implied" wird immer wieder i.V.m. "warranty" mit "stillschweigend" übersetzt. "Implied" heißt natürlich "stillschweigend", wenn es um den Abschluss eines Vertrages geht, vor allem in Gegenüberstellung zu "express". Beim Rechtsinstitut der "implied warranty of merchantability" bedeutet "implied" jedoch idR "gesetzlich" bzw. "gesetzlich normiert". (Vgl. u.a. Def. in Black's Law Dictionary --> "statutory duty to sell goods fit for the marketplace").

Zur Erklärung:

Die "implied warranty of merchantability" ist ein bedeutendes Rechtsinstitut des US-amerikanischen Rechts. Sie besteht grundsätzlich dann, wenn Kaufleute (merchants) Waren verkaufen. Wird im Kaufvertrag die "implied warranty of merchantability" nicht ausgeschlossen, wird sie ipso iure Bestandteil des Vertrages - somit besteht sie fast immmer (sie wird jedoch durch Bezeichnungen wie "as is" oder "with all faults" ausgeschlossen). Der Ausschluss kann gerade für Einzelhändler SEHR wichtig sein, da die Gewährleistung ohne Ausschluss auch für bereits abgepackt angelieferte Produkte und deren Defekte besteht!

Eine "express warranty" wäre hingegen, wenn z.B. ein Autohändler beim Kauf sagt, das Auto kann bis zu 220 km/h fahren. Stellt sich im nachhinein heraus, es tut dies nicht, haftet er aufgrund seiner ausdrücklichen Zusicherung (der Eigenschaft).

Es gibt noch eine verwandte Warranty, die sog. "implied warranty of fitness for a particular purpose", ihre Besprechung würde aber hier zu weit führen.

Viele der vorgeschlagenen Übersetzungen stehen so in den einschlägigen Rechtswörterbüchern (Dietl/Lorenz, Romain usw.). Diese Übersetzungen, insbesondere eine Auslegung i.S.v. "von durchschnittlicher Marktqualität" usw. haben mich nie überzeugt, m.E. lenken sie möglicherweise sogar in eine falsche Richtung (dies unbeschadet dessen, dass es das Konzept der "durchschnittlichen Qualität" als Unterkategorie der Marktfähigkeit gibt, aber dieser eben nicht gleichgestellt ist). "Vermarktungsfähigkeit" habe ich auch gelesen, trifft es auch nicht. Weshalb, wird aus folgendem Fall deutlich:

Ein ganz berühmter Präzedenzfall ist Webster vs. Blue Ship Tea Room, Inc.: Der (spätere) Kläger ass in einem Restaurant in Boston fish chowder (das ist eine Art Fischcremesuppe mit einem bunten Potpourri aus Fischen des Pazifiks). Er/sie ass die Suppe, als sich plötzlich eine Fischgräte im Hals verkeilte. Diese musste operativ entfernt werden. Haftet nun der "merchant" gemäss der "implied warranty of merchantability" für den entstandenen Schaden?

Tat er in diesem Fall nicht. Grund: Der Kläger hätte wissen müssen/können, dass in fish chowder keine Filets verarbeitet werden müssen (im Urteilstext werden sogar Rezepte aus der Kolonialzeit zitiert, um dies herzuleiten!), somit hätte er/sie Gräten erwarten können/müssen. Dass er/sie dies nicht tat, ist dem merchant nicht zuzurechnen.

Anders fiel das Urteil in einem anderen wichtigen Fall aus:

Ein Kunde kaufte Kirscheis und ass es genüßlich. Doch plötzlich biss er auf einen ganzen Kirschkern und brach sich einen Zahn aus (Williams vs. Braun Ice Cream Stores, Inc.). Hier fiel das Urteil zu Gunsten des Klägers aus, da das Gericht argumentierte, ein Verbraucher müsse/könne nicht erwarten, dass sich in einem gekauften Kirscheis ganze Kerne befinden. Somit besteht eine Haftung, da das Produkt so nicht marktfähig war.

Die Beispiele zeigen, dass es bei "merchantability" als Generalbegriff nicht primär um eine "durchschnittliche Qualität" geht (dies legte nämlich u.U. hier eher die Frage nahe, ob die Suppe/das Eis (geschmacklich) genießbar waren bzw. wo eine solche Grenze zu ziehen wäre). Es geht vielmehr darum, ob das Produkt marktfähig war, d.h. ob vernünftigerweise zu erwarten war, dass von dem Produkt Schaden ausgehen kann. Das bedeutet Marktfähigkeit. Die meisten US-Bundesstaaten wenden heute den sog. "reasonable expectation test" an, der sich genau an dieser Frage orientiert (früher "foreign/natural test").

Ich hoffe, Du hast nicht schon abgegeben und kannst das noch in die Übersetzung aufnehmen. Im Übrigen ist das eine ausgesprochen juristische Frage, die eigentlich ins Forum "law" gehörte - das hilft auch später denjenigen, die möglicherweise danach suchen werden.
Selected response from:

innsbruck
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4 KudoZ points were awarded for this answer



Summary of answers provided
5 +1(gesetzliche) Gewährleistung der Marktfähigkeit
innsbruck
4 +1stillschweigende Gewährleistung der handelsüblichen [marktgängigen] Qualität /
Steffen Walter
4implizite Garantie der Marktgängigkeit
Alexandra Bühler
3implizierte/(gesetzliche) Zusicherung der Gebrauchstauglichkeit
abaensch
3selbstverständliche Eignung zur VermarktungHorst2


  

Answers


4 mins   confidence: Answerer confidence 4/5Answerer confidence 4/5
implizite Garantie der Marktgängigkeit


Explanation:
...

Alexandra Bühler
Germany
Local time: 06:28
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Native speaker of: Native in GermanGerman
PRO pts in category: 28
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6 mins   confidence: Answerer confidence 4/5Answerer confidence 4/5 peer agreement (net): +1
stillschweigende Gewährleistung der handelsüblichen [marktgängigen] Qualität /


Explanation:
od. Marktgängigkeit

so auch der Romain (Rechts-WB EN>DE): merchantability = marktgängige Qualität, handelsübliche Qualität (aber auch: mittlere Art und Güte)

Steffen Walter
Germany
Local time: 06:28
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agree  unetz
44 mins

neutral  innsbruck: Das ist eine (konkrete) Unterkategorie des Generalbegriffs, nicht der Begriff selbst; s.u.
11 hrs
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7 mins   confidence: Answerer confidence 3/5Answerer confidence 3/5
implizierte/(gesetzliche) Zusicherung der Gebrauchstauglichkeit


Explanation:
aber irgendwie klingen alle Googlefunde "übersetzt"

--------------------------------------------------
Note added at 11 mins (2004-11-15 14:24:48 GMT)
--------------------------------------------------

Steffen\'s \"stillschweigend\" nicht zu vergessen

abaensch
Germany
Local time: 06:28
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neutral  Steffen Walter: Ist "Gebrauchstauglichkeit" nicht eigentlich "fitness for use/purpose"?
2 hrs

neutral  innsbruck: Das kann eine Unterkategorie des Generalbegriffs sein, ist aber zu spezifisch; es gibt die gesetzlich normierte "fitness for a particular purpose", die ist aber was anderes
11 hrs
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11 mins   confidence: Answerer confidence 3/5Answerer confidence 3/5
selbstverständliche Eignung zur Vermarktung


Explanation:
oder "Garantie für die Vermarktbarkeit"

Horst2
Local time: 06:28
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PRO pts in category: 4

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neutral  innsbruck: Garantie scheidet aus, da keine freiwillige Verpflichtung; zu "implied" s.u.
11 hrs
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10 hrs   confidence: Answerer confidence 5/5 peer agreement (net): +1
(gesetzliche) Gewährleistung der Marktfähigkeit


Explanation:
Mit der "implied warranty of merchantability" hatte ich vor kurzem gerade praktisch zu tun (deshalb kann ich die amerikanischen Präzedenzfälle unten noch zitieren).

Bevor ich zu einer juristischen Erklärung des Begriffs ansetze, kurz zur Terminologie:

"implied"

"implied" wird immer wieder i.V.m. "warranty" mit "stillschweigend" übersetzt. "Implied" heißt natürlich "stillschweigend", wenn es um den Abschluss eines Vertrages geht, vor allem in Gegenüberstellung zu "express". Beim Rechtsinstitut der "implied warranty of merchantability" bedeutet "implied" jedoch idR "gesetzlich" bzw. "gesetzlich normiert". (Vgl. u.a. Def. in Black's Law Dictionary --> "statutory duty to sell goods fit for the marketplace").

Zur Erklärung:

Die "implied warranty of merchantability" ist ein bedeutendes Rechtsinstitut des US-amerikanischen Rechts. Sie besteht grundsätzlich dann, wenn Kaufleute (merchants) Waren verkaufen. Wird im Kaufvertrag die "implied warranty of merchantability" nicht ausgeschlossen, wird sie ipso iure Bestandteil des Vertrages - somit besteht sie fast immmer (sie wird jedoch durch Bezeichnungen wie "as is" oder "with all faults" ausgeschlossen). Der Ausschluss kann gerade für Einzelhändler SEHR wichtig sein, da die Gewährleistung ohne Ausschluss auch für bereits abgepackt angelieferte Produkte und deren Defekte besteht!

Eine "express warranty" wäre hingegen, wenn z.B. ein Autohändler beim Kauf sagt, das Auto kann bis zu 220 km/h fahren. Stellt sich im nachhinein heraus, es tut dies nicht, haftet er aufgrund seiner ausdrücklichen Zusicherung (der Eigenschaft).

Es gibt noch eine verwandte Warranty, die sog. "implied warranty of fitness for a particular purpose", ihre Besprechung würde aber hier zu weit führen.

Viele der vorgeschlagenen Übersetzungen stehen so in den einschlägigen Rechtswörterbüchern (Dietl/Lorenz, Romain usw.). Diese Übersetzungen, insbesondere eine Auslegung i.S.v. "von durchschnittlicher Marktqualität" usw. haben mich nie überzeugt, m.E. lenken sie möglicherweise sogar in eine falsche Richtung (dies unbeschadet dessen, dass es das Konzept der "durchschnittlichen Qualität" als Unterkategorie der Marktfähigkeit gibt, aber dieser eben nicht gleichgestellt ist). "Vermarktungsfähigkeit" habe ich auch gelesen, trifft es auch nicht. Weshalb, wird aus folgendem Fall deutlich:

Ein ganz berühmter Präzedenzfall ist Webster vs. Blue Ship Tea Room, Inc.: Der (spätere) Kläger ass in einem Restaurant in Boston fish chowder (das ist eine Art Fischcremesuppe mit einem bunten Potpourri aus Fischen des Pazifiks). Er/sie ass die Suppe, als sich plötzlich eine Fischgräte im Hals verkeilte. Diese musste operativ entfernt werden. Haftet nun der "merchant" gemäss der "implied warranty of merchantability" für den entstandenen Schaden?

Tat er in diesem Fall nicht. Grund: Der Kläger hätte wissen müssen/können, dass in fish chowder keine Filets verarbeitet werden müssen (im Urteilstext werden sogar Rezepte aus der Kolonialzeit zitiert, um dies herzuleiten!), somit hätte er/sie Gräten erwarten können/müssen. Dass er/sie dies nicht tat, ist dem merchant nicht zuzurechnen.

Anders fiel das Urteil in einem anderen wichtigen Fall aus:

Ein Kunde kaufte Kirscheis und ass es genüßlich. Doch plötzlich biss er auf einen ganzen Kirschkern und brach sich einen Zahn aus (Williams vs. Braun Ice Cream Stores, Inc.). Hier fiel das Urteil zu Gunsten des Klägers aus, da das Gericht argumentierte, ein Verbraucher müsse/könne nicht erwarten, dass sich in einem gekauften Kirscheis ganze Kerne befinden. Somit besteht eine Haftung, da das Produkt so nicht marktfähig war.

Die Beispiele zeigen, dass es bei "merchantability" als Generalbegriff nicht primär um eine "durchschnittliche Qualität" geht (dies legte nämlich u.U. hier eher die Frage nahe, ob die Suppe/das Eis (geschmacklich) genießbar waren bzw. wo eine solche Grenze zu ziehen wäre). Es geht vielmehr darum, ob das Produkt marktfähig war, d.h. ob vernünftigerweise zu erwarten war, dass von dem Produkt Schaden ausgehen kann. Das bedeutet Marktfähigkeit. Die meisten US-Bundesstaaten wenden heute den sog. "reasonable expectation test" an, der sich genau an dieser Frage orientiert (früher "foreign/natural test").

Ich hoffe, Du hast nicht schon abgegeben und kannst das noch in die Übersetzung aufnehmen. Im Übrigen ist das eine ausgesprochen juristische Frage, die eigentlich ins Forum "law" gehörte - das hilft auch später denjenigen, die möglicherweise danach suchen werden.

innsbruck
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Native speaker of: Native in GermanGerman
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agree  Hans G. Liepert
17 hrs
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