Login or register (free and only takes a few minutes) to participate in this question.You will also have access to many other tools and opportunities designed for those who have language-related jobs (or are passionate about them). Participation is free and the site has a strict confidentiality policy. English to German translations [PRO] Law/Patents - Law (general) | | English term or phrase: the implied warranty of merchantability | | kann mir jemand mit dem Satz weiterhelfen |
| | | German translation:(gesetzliche) Gewährleistung der Marktfähigkeit | Explanation: Mit der "implied warranty of merchantability" hatte ich vor kurzem gerade praktisch zu tun (deshalb kann ich die amerikanischen Präzedenzfälle unten noch zitieren).
Bevor ich zu einer juristischen Erklärung des Begriffs ansetze, kurz zur Terminologie:
"implied"
"implied" wird immer wieder i.V.m. "warranty" mit "stillschweigend" übersetzt. "Implied" heißt natürlich "stillschweigend", wenn es um den Abschluss eines Vertrages geht, vor allem in Gegenüberstellung zu "express". Beim Rechtsinstitut der "implied warranty of merchantability" bedeutet "implied" jedoch idR "gesetzlich" bzw. "gesetzlich normiert". (Vgl. u.a. Def. in Black's Law Dictionary --> "statutory duty to sell goods fit for the marketplace").
Zur Erklärung:
Die "implied warranty of merchantability" ist ein bedeutendes Rechtsinstitut des US-amerikanischen Rechts. Sie besteht grundsätzlich dann, wenn Kaufleute (merchants) Waren verkaufen. Wird im Kaufvertrag die "implied warranty of merchantability" nicht ausgeschlossen, wird sie ipso iure Bestandteil des Vertrages - somit besteht sie fast immmer (sie wird jedoch durch Bezeichnungen wie "as is" oder "with all faults" ausgeschlossen). Der Ausschluss kann gerade für Einzelhändler SEHR wichtig sein, da die Gewährleistung ohne Ausschluss auch für bereits abgepackt angelieferte Produkte und deren Defekte besteht!
Eine "express warranty" wäre hingegen, wenn z.B. ein Autohändler beim Kauf sagt, das Auto kann bis zu 220 km/h fahren. Stellt sich im nachhinein heraus, es tut dies nicht, haftet er aufgrund seiner ausdrücklichen Zusicherung (der Eigenschaft).
Es gibt noch eine verwandte Warranty, die sog. "implied warranty of fitness for a particular purpose", ihre Besprechung würde aber hier zu weit führen.
Viele der vorgeschlagenen Übersetzungen stehen so in den einschlägigen Rechtswörterbüchern (Dietl/Lorenz, Romain usw.). Diese Übersetzungen, insbesondere eine Auslegung i.S.v. "von durchschnittlicher Marktqualität" usw. haben mich nie überzeugt, m.E. lenken sie möglicherweise sogar in eine falsche Richtung (dies unbeschadet dessen, dass es das Konzept der "durchschnittlichen Qualität" als Unterkategorie der Marktfähigkeit gibt, aber dieser eben nicht gleichgestellt ist). "Vermarktungsfähigkeit" habe ich auch gelesen, trifft es auch nicht. Weshalb, wird aus folgendem Fall deutlich:
Ein ganz berühmter Präzedenzfall ist Webster vs. Blue Ship Tea Room, Inc.: Der (spätere) Kläger ass in einem Restaurant in Boston fish chowder (das ist eine Art Fischcremesuppe mit einem bunten Potpourri aus Fischen des Pazifiks). Er/sie ass die Suppe, als sich plötzlich eine Fischgräte im Hals verkeilte. Diese musste operativ entfernt werden. Haftet nun der "merchant" gemäss der "implied warranty of merchantability" für den entstandenen Schaden?
Tat er in diesem Fall nicht. Grund: Der Kläger hätte wissen müssen/können, dass in fish chowder keine Filets verarbeitet werden müssen (im Urteilstext werden sogar Rezepte aus der Kolonialzeit zitiert, um dies herzuleiten!), somit hätte er/sie Gräten erwarten können/müssen. Dass er/sie dies nicht tat, ist dem merchant nicht zuzurechnen.
Anders fiel das Urteil in einem anderen wichtigen Fall aus:
Ein Kunde kaufte Kirscheis und ass es genüßlich. Doch plötzlich biss er auf einen ganzen Kirschkern und brach sich einen Zahn aus (Williams vs. Braun Ice Cream Stores, Inc.). Hier fiel das Urteil zu Gunsten des Klägers aus, da das Gericht argumentierte, ein Verbraucher müsse/könne nicht erwarten, dass sich in einem gekauften Kirscheis ganze Kerne befinden. Somit besteht eine Haftung, da das Produkt so nicht marktfähig war.
Die Beispiele zeigen, dass es bei "merchantability" als Generalbegriff nicht primär um eine "durchschnittliche Qualität" geht (dies legte nämlich u.U. hier eher die Frage nahe, ob die Suppe/das Eis (geschmacklich) genießbar waren bzw. wo eine solche Grenze zu ziehen wäre). Es geht vielmehr darum, ob das Produkt marktfähig war, d.h. ob vernünftigerweise zu erwarten war, dass von dem Produkt Schaden ausgehen kann. Das bedeutet Marktfähigkeit. Die meisten US-Bundesstaaten wenden heute den sog. "reasonable expectation test" an, der sich genau an dieser Frage orientiert (früher "foreign/natural test").
Ich hoffe, Du hast nicht schon abgegeben und kannst das noch in die Übersetzung aufnehmen. Im Übrigen ist das eine ausgesprochen juristische Frage, die eigentlich ins Forum "law" gehörte - das hilft auch später denjenigen, die möglicherweise danach suchen werden. |
| Selected response from: innsbruck
| Grading comment grazie mille per il prezioso aituo. 4 KudoZ points were awarded for this answer |
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4 mins confidence:  
6 mins confidence:  peer agreement (net): +1 stillschweigende Gewährleistung der handelsüblichen [marktgängigen] Qualität /
Explanation: od. Marktgängigkeit
so auch der Romain (Rechts-WB EN>DE): merchantability = marktgängige Qualität, handelsübliche Qualität (aber auch: mittlere Art und Güte)
|  Steffen Walter Germany Local time: 06:28 Native speaker of: German PRO pts in category: 158
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7 mins confidence:   implizierte/(gesetzliche) Zusicherung der Gebrauchstauglichkeit
Explanation: aber irgendwie klingen alle Googlefunde "übersetzt"
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Steffen\'s \"stillschweigend\" nicht zu vergessen
| abaensch Germany Local time: 06:28 Native speaker of: German
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11 mins confidence:  
10 hrs confidence: peer agreement (net): +1 (gesetzliche) Gewährleistung der Marktfähigkeit
Explanation: Mit der "implied warranty of merchantability" hatte ich vor kurzem gerade praktisch zu tun (deshalb kann ich die amerikanischen Präzedenzfälle unten noch zitieren).
Bevor ich zu einer juristischen Erklärung des Begriffs ansetze, kurz zur Terminologie:
"implied"
"implied" wird immer wieder i.V.m. "warranty" mit "stillschweigend" übersetzt. "Implied" heißt natürlich "stillschweigend", wenn es um den Abschluss eines Vertrages geht, vor allem in Gegenüberstellung zu "express". Beim Rechtsinstitut der "implied warranty of merchantability" bedeutet "implied" jedoch idR "gesetzlich" bzw. "gesetzlich normiert". (Vgl. u.a. Def. in Black's Law Dictionary --> "statutory duty to sell goods fit for the marketplace").
Zur Erklärung:
Die "implied warranty of merchantability" ist ein bedeutendes Rechtsinstitut des US-amerikanischen Rechts. Sie besteht grundsätzlich dann, wenn Kaufleute (merchants) Waren verkaufen. Wird im Kaufvertrag die "implied warranty of merchantability" nicht ausgeschlossen, wird sie ipso iure Bestandteil des Vertrages - somit besteht sie fast immmer (sie wird jedoch durch Bezeichnungen wie "as is" oder "with all faults" ausgeschlossen). Der Ausschluss kann gerade für Einzelhändler SEHR wichtig sein, da die Gewährleistung ohne Ausschluss auch für bereits abgepackt angelieferte Produkte und deren Defekte besteht!
Eine "express warranty" wäre hingegen, wenn z.B. ein Autohändler beim Kauf sagt, das Auto kann bis zu 220 km/h fahren. Stellt sich im nachhinein heraus, es tut dies nicht, haftet er aufgrund seiner ausdrücklichen Zusicherung (der Eigenschaft).
Es gibt noch eine verwandte Warranty, die sog. "implied warranty of fitness for a particular purpose", ihre Besprechung würde aber hier zu weit führen.
Viele der vorgeschlagenen Übersetzungen stehen so in den einschlägigen Rechtswörterbüchern (Dietl/Lorenz, Romain usw.). Diese Übersetzungen, insbesondere eine Auslegung i.S.v. "von durchschnittlicher Marktqualität" usw. haben mich nie überzeugt, m.E. lenken sie möglicherweise sogar in eine falsche Richtung (dies unbeschadet dessen, dass es das Konzept der "durchschnittlichen Qualität" als Unterkategorie der Marktfähigkeit gibt, aber dieser eben nicht gleichgestellt ist). "Vermarktungsfähigkeit" habe ich auch gelesen, trifft es auch nicht. Weshalb, wird aus folgendem Fall deutlich:
Ein ganz berühmter Präzedenzfall ist Webster vs. Blue Ship Tea Room, Inc.: Der (spätere) Kläger ass in einem Restaurant in Boston fish chowder (das ist eine Art Fischcremesuppe mit einem bunten Potpourri aus Fischen des Pazifiks). Er/sie ass die Suppe, als sich plötzlich eine Fischgräte im Hals verkeilte. Diese musste operativ entfernt werden. Haftet nun der "merchant" gemäss der "implied warranty of merchantability" für den entstandenen Schaden?
Tat er in diesem Fall nicht. Grund: Der Kläger hätte wissen müssen/können, dass in fish chowder keine Filets verarbeitet werden müssen (im Urteilstext werden sogar Rezepte aus der Kolonialzeit zitiert, um dies herzuleiten!), somit hätte er/sie Gräten erwarten können/müssen. Dass er/sie dies nicht tat, ist dem merchant nicht zuzurechnen.
Anders fiel das Urteil in einem anderen wichtigen Fall aus:
Ein Kunde kaufte Kirscheis und ass es genüßlich. Doch plötzlich biss er auf einen ganzen Kirschkern und brach sich einen Zahn aus (Williams vs. Braun Ice Cream Stores, Inc.). Hier fiel das Urteil zu Gunsten des Klägers aus, da das Gericht argumentierte, ein Verbraucher müsse/könne nicht erwarten, dass sich in einem gekauften Kirscheis ganze Kerne befinden. Somit besteht eine Haftung, da das Produkt so nicht marktfähig war.
Die Beispiele zeigen, dass es bei "merchantability" als Generalbegriff nicht primär um eine "durchschnittliche Qualität" geht (dies legte nämlich u.U. hier eher die Frage nahe, ob die Suppe/das Eis (geschmacklich) genießbar waren bzw. wo eine solche Grenze zu ziehen wäre). Es geht vielmehr darum, ob das Produkt marktfähig war, d.h. ob vernünftigerweise zu erwarten war, dass von dem Produkt Schaden ausgehen kann. Das bedeutet Marktfähigkeit. Die meisten US-Bundesstaaten wenden heute den sog. "reasonable expectation test" an, der sich genau an dieser Frage orientiert (früher "foreign/natural test").
Ich hoffe, Du hast nicht schon abgegeben und kannst das noch in die Übersetzung aufnehmen. Im Übrigen ist das eine ausgesprochen juristische Frage, die eigentlich ins Forum "law" gehörte - das hilft auch später denjenigen, die möglicherweise danach suchen werden.
| innsbruck Specializes in field Native speaker of: German PRO pts in category: 129
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