05:30 Sep 29, 2001 |
English to German translations [PRO] Law/Patents | |||||||
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| Selected response from: Beate Boudro (X) United States Local time: 16:45 | ||||||
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Summary of answers provided | ||||
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5 +2 | "... hindert den Arbeitgeber nicht daran geltendzumachen, ... |
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4 +1 | Klage einreichen |
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4 | Grund artikulieren |
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4 | Klage einreichen/einlagen |
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4 -1 | Anspruch geltend machen |
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Grund artikulieren Explanation: Allege means behaupten. Einen Grund behauten, das kann man nicht so sagen. Ich würde also : Arikulueren, bekanntgeben, dartun verwenden. HTH |
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Klage einreichen/einlagen Explanation: Andrea, dank für den Mail. Es schien mir einfach übertrieben, in eimen Arbeitsvertrag bereits mit einer Klage zu drohen. Doch es stimmt schon, dass "threatening to allege cause" mit einer Klage drohen" bedeutet. DOch in einem Arbeitsvertrag???? Hier zwei Links, um das abzuklären. Vielleicht melden sich noch andere pros zum Wort. Grüsse Maya Reference: http://www.kenilworth.com/Lodging/L_00_1Spring/L_00_03-Featu... Reference: http://www.dcba.org/public/civilpoints.htm |
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Anspruch geltend machen Explanation: "allege" (bei Gericht) vorbringen, geltend machen "cause" (klagbarer) Anspruch In einem Arbeitsvertrag dürfte diese Formulierung ausreichend "rechtlich" klingen. Ohne jedoch den Vertrag zu kennen, ist es schwer zu sagen, ob es Sinn macht, zu sagen, dass "der Arbeitgeber durch xyz nicht gehindert wird, seinen Anspruch auf Beendigung (des Arbeitsvertrages) geltend zu machen". Dietl/Lorenz |
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Klage einreichen Explanation: Der Kontext reicht einfach nicht aus, eine 100%ig sichere Antwort zu geben. Entscheidend für die Übersetzung ist, ob die Kündigung vom Arbeitgeber ausging oder vom Arbeitnehmer. Denkbar wäre beides. Und es wären auch für beide Fälle Situationen denkbar, in denen der Arbeitgeber Klage einreichen kann. Wenn der Arbeitgeber gekündigt hat und/ oder Ausgleichszahlungen geleistet hat, der Grund für die Kündigung allerdings auf Seiten des Arbeitnehmers lag und die Kündigung dem Arbeitgeber wirtschaftliche Nachteile bereitet, könnte sich der Arbeitgeber für diesen Fall das Recht vorbehalten, den Arbeitnehmer zu verklagen. Hat der Arbeitnehmer gekündigt und vielleicht zuvor eine sehr kostspielige Ausbildung genossen, so muss er dem Arbeitgeber bei seiner Kündigung möglicherweise einen gewissen Schadenersatz zahlen. Der Arbeitgeber könnte den Arbeitnehmer dennoch verklagen wollen, weil sein Verlust dadurch nicht ausgeglichen wurde... Alles ist denkbar...aber rein konstruiert. Es kommt auf den Kontext und die Kündigungsklauseln im Arbeitsvertrag an. "Grund anführen" erscheint mir (ohne weiteren Kontext) nicht logisch, da der Arbeitgeber natürlich immer das Recht hat, für eine Kündigung Gründe anzugeben...warum sollte dieses Recht durch ein Kündigungsschreiben oder Ausgleichzahlungen (falls es hier darum geht) beeinträchtigt werden? In jedem Fall ist es nach Meinung meines "Hausjuristen" nicht ungewöhnlich, in einem Arbeitsvertrag auch die Eventualität einer Klage anzuführen. Mit etwas mehr Kontext könnte ich vielleicht eine fundiertere Aussage treffen... |
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"... hindert den Arbeitgeber nicht daran geltendzumachen, ... Explanation: dass ein Kuendigungsgrund vorgelegen hat." Andrea, der Ausdruck ".. alleging cause for such termination" bedeutet ganz klar nicht, dass der Arbeitgeber Klage erhebt! Der Vertrag sieht augenscheinlich die Moeglichkeit von Kuendigungen ohne Angabe von Gruenden vor. Der Satz stellt klar, dass der Arbeitgeber sich im Falle einer solchen Kuendigung spaeter darauf berufen darf, dass ein Kuendigungsgrund vorgelegen hat. Das ist sicher als im Vorfeld von Anspruechen des potentiell gekuendigten Arbeitnehmers zu sehen - ob in einer spaeteren aussergerichtlichen Auseinandersetzung oder in einem Gerichtsverfahren. own professional experience |
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