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12:29 Apr 27, 2011
English to German translations [PRO] Bus/Financial - Management / Procurement
English term or phrase:source selection plan
Es geht um den "U.S. Procurement Integrity Act" und seine Erwähnung in der "Government Contracting Policy" eines weltweit tätigen US-Unternehmens.
"Generally speaking, this federal law prohibits obtaining or disclosing ... a federal agency´s ***source selection plans*** before the award of a contract."
Ich konnte online zwar den Begriff finden, aber keine Übersetzung.
Diese Frage steht im Zusammenhang mit meiner vorigen Frage zu dem Begriff "source selection", die möglicherweise unglücklich formuliert war.
Explanation: Im Sinn meines vorherigen Vorschlags "Lieferantenauswahl". Ich glaube nicht, dass der Zusatz "Plan" überhaupt ertwas ändert oder bringt. Es ist die (geplante) Lieferantenauswahl.
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...die in der Auschreibung nicht erwähnt werden darf.
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Das ist ein Verbot für die Zeit während des Ausschreibungsverfahrens. Wenn dieses abgechlossen ist, wird wohl niemand auf die Idee kommen, den Lieferantenauswahlplan oder was immer es sei, bekannt zu geben, auch wenn es gestatte ist.
Ich gebe Rolf die Punkte stellvertretend für alle. Eigentlich haben alle die Punkte verdient, die sich an der Diskussion beteiligt haben. "Die" überzeugende Lösung scheint es hier nicht zu geben. Deshalb mache ich auch keinen Glossareintrag. 4 KudoZ points were awarded for this answer
Sorry! Ich hatte ein Date mit meinem defekten Auto, aber es ist wirklich interessant was so alles geschrieben wird. Anscheinend kann man auch einige Begriffe synoym verwenden. Ausschreibung kann es m. E. nicht sein da von "plan" die Rede ist, aber da Klaus schon entschieden hat... Ich meine es geht viel mehr in Richtung des Beschaffungsplans oder aber Vergaberichtlinien, aber das ist nur meine Meinung. Einen schönen Abend, Nacht, Morgen oder Tag wünsche ich.
Du hast die plans in dieser Frage sogar im Plural. Die mögen das intern so bezeichnen. Aber überzeugt bin ich dieses Mal nicht, aber nicht böse sein.
Gruß, W.
Die Sache ist bereits gelaufen. Ich habe meine Übersetzung bereits an den Kunden geschickt. Verstehe das Problem aber gar nicht. - Erst wollte ich, als ichnach dem Begriff "source selection" fragte, mit "Auswahl der Anbieter" übersetzen. Dann ergab sich, dass der Begriff "source selection plan" lautet und "Ausschreibung" bedeutet. Das passt doch: Man darf sich keine micht-öffentlichen Informationen über die Ausschreibung (z. B. Informationen darüber, welche Anbieter in die Ausschreibung aufgenommen wurden) beschaffen. Da ist doch kein Widerspruch!
Wie eilig ist es denn, hats Du Zeit noch einmal darüber zu schlafen?
Das war mein Kommentar zu Deiner Mitteilung, dass Du Dich für Ausschreibung entschieden hättest.
Da behaupte ich nun, dass man das (mathematisch gesprochen) in diese Gleichung nicht einsetzen kann, das ergibt Nonsens oder ist zumíndest viel zu allgemein.
Du sagst: Auswahlkriterien
Ich sage: verbindliche behördeninterne Kriterien zur Bieterauswahl
Voll einverstanden - wenn Du meinen Antwortvorschlag siehst, erkennst Du dass das fast deckungsgleich ist, nur ist es bei mir so genau festgelegt, dass das schon wieder eine Fehlerquelle sein könnte.
die Ausschreibungsbedingungen, die teilweise vertraulich sind, bis eben entschieden ist. Natürlich enthalten sie auch den öffentlichen Teil, auf den geboten wird.
nun probieren wir's mal anders ...
"Generally speaking, this federal law prohibits obtaining or disclosing ... a federal agency´s ***Auswahlkriterien*** before the award of a contract."
hmmmh ... nicht schlecht oder?
Keineswegs. So wie ich das verstanden habe, ist es verboten, sich nicht-öffentliche Informationen über die Ausschreibung zu beschaffen, bevor der Auftrag erteilt, also über die Ausschreibung entschieden ist. Im Umkehrschluss heißt das, nachdem über die Ausschreibung entschieden ist, kann man sich die Informationen straffrei besorgen, wohl weil dann kein Einfluss mehr auf das Ausschreibungsverfahren genommen werden kann.
Meine Frage beruht auf Deinem Entscheid für "Ausschreibung". Somit wäre es also so, dass bevor ein Vertrag (und damit eine Ausschreibung) abgeschlossen ist, keine Ausschreibung erhalten oder bekannt gegeben werden darf?
Die Frage verstehe ich nicht. Es geht um eine "Government Contracting Policy" und um den "U.S. Procurement Integrity Act", der bestimmte Verhaltensweisen verbietet, u.a. "obtaining or disclosing non-public information about ... a federal agency´s source selection plans before the award of a contract." Wenn ich das richtig verstanden habe, darf man sich nicht nicht-öffentliche Informationen über eine öffentliche Ausschreibung besorgen bis der Auftrag erteilt ist.
Ich habe mich mittlerweile entschieden, und zwar für "Ausschreibung", wie von DERDOKTOR unter meiner vorigen Frage "source selection" vorgeschlagen. E geht doch, wie dachte deutlich geschrieben zu haben, um das Sich-Beschaffen "nicht-öffentlicher" Informationen über den "source selection plan", also über die Ausschreibung. Hatte nicht gedacht, mit meiner Frage eine solche Kontroverse auszulösen. Tut mir leid.
Ergänzung: Im Innenverhältnis Ausschreibende Dienststelle - Bewerber können diese Bedingungen nicht vertraulich sein, nach außen sind Vertraulichkeitserklärungen die Regel.
Es geht (in der Wirtschaft, vielleicht nicht beim Staat) auch darum, dass die Konkurrenten so wenig wie möglich erfahren.
Beispiel: Ein Autohersteller schreibt 500.000 Räder eines bestimmten Typs aus, also wissen alle, dass sie 100.000 Autos bauen wollen.
Wenn jetzt ein Innenministerium 10.000 neue Pistolen oder 20 Wasserwerfer bestellt, soll das auch vertraulich bleiben.
Kriterien der Lieferantenauswahl und -bewertung.
Ausschreibungsbedingungen können nicht vertraulich sein, ich muß ja ein Angebot anhand der Bedingungen erstellen können. Allerdings kann ich intern ein eigenes Bewertungsverfahren einsetzen, das ich geheim halten möchte. Damit verhindere ich, dass einer der Anbieter durch Insiderwissen sein Angebot entsprechend gestalten kann.
Ich bin mir noch nicht sicher, ob die Änderung des gesuchten Begriffs wirklich zu mehr Klarheit geführt hat. Die Ausschreibungsbedingungen sind nach meinem Verständnis nicht vertraulich, da sie ja an eine Reihe von möglichen Anbietern geschickt oder überhaupt öffentlich bekanntgemacht werden. Vertraulich - und für die anderen Teilnehmer an der Ausschreibung interessant - ist eher, welche möglichen Anbieter in das Ausschreibungsverfahren einbezogen werden und welche vielleicht nicht. Damit wären wir wieder bei der "Auswahl der Anbieter".
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Beschaffungsplan
Explanation: Beschaffungsplan
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