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German translation: Rechtsgültigkeit / Rechtskraft verleihen

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English term or phrase:to give effect to
German translation:Rechtsgültigkeit / Rechtskraft verleihen
Entered by: Katrin Zinsmeister

11:09 Jul 9, 2001
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English term or phrase: to give effect to
Political document

to give effect to all aspects of this agreement
Jean
Rechtsgültigkeit / Rechtskraft verleihen
Explanation:
Rechtskraft und Rechtsgültigkeit sind synonym.

"Signaturen durch ein den Sicherheitsanforderungen des Gesetzes entsprechendes Signaturverfahren haben die selbe Rechtsgültigkeit wie eine eigenhändige Unterschrift - natürlich mit Ausnahmen wie etwa Bürgschaftserklärungen oder Notariatsakte. Andere elektronische Signaturen sind zwar erlaubt und haben durchaus Rechtskraft, entsprechen aber nicht einer eigenhändigen Unterschrift, was bei gerichtlichen Auseinandersetzungen von Bedeutung sein kann. "
http://www.vienna.cc/30.htm

"Art. 36. Das Initiativkomitee legt der Regierung den Wortlaut des Initiativbegehrens samt allfälliger Begründung und die Mitgliederliste schriftlich vor.
Die Regierung entscheidet innert vier Monaten über die Zulässigkeit des Initiativbegehrens. Sie kann diese von Bedingungen abhängig machen.
Das Initiativbegehren ist zulässig, wenn:
a) es rechtmässig ist;
b) die Voraussetzungen nach Art. 32 bis 35 dieses Gesetzes erfüllt sind;
c) seit der Rechtsgültigkeit des Gesetzes, auf dessen Aufhebung oder Änderung das Initiativbegehren gerichtet ist, wenigstens zwei Jahre und vier Monate verstrichen sind.
Titel vor Art. 37.3. Unterschriftensammlung
Anmeldung
Art. 37. Das Initiativkomitee meldet das zulässige Initiativbegehren schriftlich beim zuständigen Departement an.
Die Anmeldung erfolgt innert eines Monats seit Rechtskraft des Entscheides über die Zulässigkeit.

Ist der Entscheid über die Zulässigkeit früher rechtskräftig geworden, erfolgt die Anmeldung nach Ablauf von zwei Jahren und neun Monaten seit der Rechtsgültigkeit des Gesetzes, auf dessen Aufhebung oder Änderung das Initiativbegehren gerichtet ist."
http://c2d.unige.ch/c2d/bl/SG/Gesetze/RIG/Revisions/1996.ZPG
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Katrin Zinsmeister
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I´m impressed by your extensive explanation. Thanks a lot
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Summary of answers provided
na +1Rechtskraft verleihen
Thomas Bollmann
naRechtsgültigkeit / Rechtskraft verleihen
Katrin Zinsmeister
naGültigkeit / Kraft verleihen
Katrin Zinsmeister
na -1Rechtskräftigkeit verleihen...
Florin Badea


  

Answers


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Rechtskräftigkeit verleihen...


Explanation:
seems to be the best solution in this context.
Input appreciated!

Flo


    Eigene Erfahrung
Florin Badea
Romania
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disagree  Katrin Zinsmeister: The noun Rechtskräftigkeit doesn´t exist!
5 hrs
  -> oops! Ich meinte Rechtsgültigkeit!
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Rechtskraft verleihen


Explanation:
Flo's idea is very good but the German word is Rechtskraft and not Rechtskräftigkeit
sorry


    native German
Thomas Bollmann
Germany
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agree  Katrin Zinsmeister
4 hrs
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6 hrs
Rechtsgültigkeit / Rechtskraft verleihen


Explanation:
Rechtskraft und Rechtsgültigkeit sind synonym.

"Signaturen durch ein den Sicherheitsanforderungen des Gesetzes entsprechendes Signaturverfahren haben die selbe Rechtsgültigkeit wie eine eigenhändige Unterschrift - natürlich mit Ausnahmen wie etwa Bürgschaftserklärungen oder Notariatsakte. Andere elektronische Signaturen sind zwar erlaubt und haben durchaus Rechtskraft, entsprechen aber nicht einer eigenhändigen Unterschrift, was bei gerichtlichen Auseinandersetzungen von Bedeutung sein kann. "
http://www.vienna.cc/30.htm

"Art. 36. Das Initiativkomitee legt der Regierung den Wortlaut des Initiativbegehrens samt allfälliger Begründung und die Mitgliederliste schriftlich vor.
Die Regierung entscheidet innert vier Monaten über die Zulässigkeit des Initiativbegehrens. Sie kann diese von Bedingungen abhängig machen.
Das Initiativbegehren ist zulässig, wenn:
a) es rechtmässig ist;
b) die Voraussetzungen nach Art. 32 bis 35 dieses Gesetzes erfüllt sind;
c) seit der Rechtsgültigkeit des Gesetzes, auf dessen Aufhebung oder Änderung das Initiativbegehren gerichtet ist, wenigstens zwei Jahre und vier Monate verstrichen sind.
Titel vor Art. 37.3. Unterschriftensammlung
Anmeldung
Art. 37. Das Initiativkomitee meldet das zulässige Initiativbegehren schriftlich beim zuständigen Departement an.
Die Anmeldung erfolgt innert eines Monats seit Rechtskraft des Entscheides über die Zulässigkeit.

Ist der Entscheid über die Zulässigkeit früher rechtskräftig geworden, erfolgt die Anmeldung nach Ablauf von zwei Jahren und neun Monaten seit der Rechtsgültigkeit des Gesetzes, auf dessen Aufhebung oder Änderung das Initiativbegehren gerichtet ist."
http://c2d.unige.ch/c2d/bl/SG/Gesetze/RIG/Revisions/1996.ZPG


Katrin Zinsmeister
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I´m impressed by your extensive explanation. Thanks a lot
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6 hrs
Gültigkeit / Kraft verleihen


Explanation:
Ohne Recht-, wenn es nicht um Gesetzesentwürfe oder ähnliches handelt!


Katrin Zinsmeister
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