GLOSSARY ENTRY (DERIVED FROM QUESTION BELOW) | ||||||
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11:09 Jul 9, 2001 |
English to German translations [Non-PRO] | ||||
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| Selected response from: Katrin Zinsmeister Local time: 11:09 | |||
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Rechtskräftigkeit verleihen... Explanation: seems to be the best solution in this context. Input appreciated! Flo Eigene Erfahrung |
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Rechtskraft verleihen Explanation: Flo's idea is very good but the German word is Rechtskraft and not Rechtskräftigkeit sorry native German |
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Rechtsgültigkeit / Rechtskraft verleihen Explanation: Rechtskraft und Rechtsgültigkeit sind synonym. "Signaturen durch ein den Sicherheitsanforderungen des Gesetzes entsprechendes Signaturverfahren haben die selbe Rechtsgültigkeit wie eine eigenhändige Unterschrift - natürlich mit Ausnahmen wie etwa Bürgschaftserklärungen oder Notariatsakte. Andere elektronische Signaturen sind zwar erlaubt und haben durchaus Rechtskraft, entsprechen aber nicht einer eigenhändigen Unterschrift, was bei gerichtlichen Auseinandersetzungen von Bedeutung sein kann. " http://www.vienna.cc/30.htm "Art. 36. Das Initiativkomitee legt der Regierung den Wortlaut des Initiativbegehrens samt allfälliger Begründung und die Mitgliederliste schriftlich vor. Die Regierung entscheidet innert vier Monaten über die Zulässigkeit des Initiativbegehrens. Sie kann diese von Bedingungen abhängig machen. Das Initiativbegehren ist zulässig, wenn: a) es rechtmässig ist; b) die Voraussetzungen nach Art. 32 bis 35 dieses Gesetzes erfüllt sind; c) seit der Rechtsgültigkeit des Gesetzes, auf dessen Aufhebung oder Änderung das Initiativbegehren gerichtet ist, wenigstens zwei Jahre und vier Monate verstrichen sind. Titel vor Art. 37.3. Unterschriftensammlung Anmeldung Art. 37. Das Initiativkomitee meldet das zulässige Initiativbegehren schriftlich beim zuständigen Departement an. Die Anmeldung erfolgt innert eines Monats seit Rechtskraft des Entscheides über die Zulässigkeit. Ist der Entscheid über die Zulässigkeit früher rechtskräftig geworden, erfolgt die Anmeldung nach Ablauf von zwei Jahren und neun Monaten seit der Rechtsgültigkeit des Gesetzes, auf dessen Aufhebung oder Änderung das Initiativbegehren gerichtet ist." http://c2d.unige.ch/c2d/bl/SG/Gesetze/RIG/Revisions/1996.ZPG |
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Gültigkeit / Kraft verleihen Explanation: Ohne Recht-, wenn es nicht um Gesetzesentwürfe oder ähnliches handelt! |
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