Wieder mal der AT absolut falsch 13:39 Aug 28, 2011
Patents pending = Patentschutz beantragt, schwebend oder was immer.
Wenn man sein Gegenüber etwas Vertrauliches mitteilen will, muss man auf Geheimhaltung bestehen.
Was würde eine "schwebende Geheimhaltung" bedeuten? Heute ausplaudern noch erlaubt, morgen Geheimschutz - o.k. aber da hat das "Geheimnis" schon die Runde gemacht.
Es könnte sich allenfalls darum handeln, dass eine Erlaubnis zur Weitergabe "pending" wäre - also sinngemäß Information zurückhalten, vielleicht dürfen wir morgen mit der Presse darüber sprechen.
Solange es keine Freigabe gibt, kann man allenfalls "Vorläufig" davor setzen (für pending) und dann "strikte Vertraulichkeit/strikte Geheimhaltung" fordern. |