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leaseholder

German translation: Wohnungsbesitzer


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GLOSSARY ENTRY (DERIVED FROM QUESTION BELOW)
English term or phrase:leaseholder
German translation:Wohnungsbesitzer
Entered by: Ute Wietfeld
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22:31 Nov 2, 2005
English to German translations [PRO]
Law/Patents - Real Estate / council housing UK
English term or phrase: leaseholder
Es geht um einen Newsletter für Mieter ("tenants") und "leaseholders" von Sozialwohnungen -- also die Leute, die ihre Wohnungen "eigentlich" gekauft haben, aber eben nach diesem wundersamen britischen Recht, bei dem das Eigentum zeitlich befristet ist und der Grund und Boden im Besitz des Freeholders bleibt. Alles, was ich bisher in den Archiven gefunden habe (Pächter etc.) passt hier meiner Ansicht nach nicht (aber vielleicht liege ich ja falsch). Gibt es überhaupt eine deutsche Entsprechung? Oder kann ich einfach von Wohnungseigentümern sprechen? Es handelt sich im übrigen nicht um einen juristischen Text, sondern um eine Hochglanzbroschüre mit Themen wie "schönere Gärten", wen man bei Reparaturen anrufen sollte etc.
Herzlichen Dank!
Ute Wietfeld
United Kingdom
Local time: 02:40
Wohnungsbesitzer / Wohnungseigentümer
Explanation:
Nach deutschem Recht gibt es einen Unterschied zwischen Besitz und Eigentum. Man kann von einem Mieter sagen, daß er Wohnungsbesitzer ist, nicht aber Wohnungseigentümer. Vielleicht kann man von einem Leaseholder sagen daß er Wohnungseigentümer ist.
Der Unterschied zwischen tenant und leaseholder ist im Grunde nur, dass der tenant von Monat zu Monat oder sogar kürzerfristig seine Miete verlängern oder beenden kann, während der leaseholder Verträge für eine gewisse Mindestdauer und mit einer Kündigungsfrist mietet.
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pjau
Local time: 19:40
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Herzlichen Dank an alle -- und alle Antworten und natürlich die Anmerkungen von Hans haben mir sehr geholfen. Ich habe mich letztendlich für Wohnungsbesitzer entschieden, da es mir für diesen Text am besten zu passen schien.
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Summary of answers provided
4("leaseholder")
Anglo-German
3 +1Wohnungsbesitzer / Wohnungseigentümer
pjau
2Bewohner (für beide, oder evtl. doch "Pächter")
Derek Gill Franßen


Discussion entries: 3





  

Answers


48 mins   confidence: Answerer confidence 4/5Answerer confidence 4/5
("leaseholder")


Explanation:
Ich würde auf jeden Fall den engl. Begriff in Klammern hinzufügen. Als Erklärung vielleicht "Bewohner mit vorübergehendem exklusiven Nutzungsrecht" oder so ähnlich.

Zitat:

"Das leasehold system ist dominiert durch zwei wesentliche, auf dem Bodenmarkt dominierende Akteure, den „freeholder“ und den „leaseholder“. Dem freeholder stehen als Ei-gentümer sämtliche Verfügungs- und Nutzungsrechte zu, während der leaseholder für eine bestimmte, durch privatrechtliche Vereinbarungen festgelegte Zeit das exklusive Nutzungsrecht des freeholders erwirbt, der sich nach dem Vertragsabschluss in einen „landlord“ (Obereigentümer) wandelt, während der leaseholder zum „tennant“ wird; das leasehold vermag hierbei frei transferiert zu werden, und es können an einem einzi-gen Grundstück wiederum Untervertragsverhältnisse („subsidiary leaseholds“) begründet werden."


    Reference: http://www.ufz.de/data/ufz-disk4-20041361.pdf
Anglo-German
Germany
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59 mins   confidence: Answerer confidence 3/5Answerer confidence 3/5 peer agreement (net): +1
Wohnungsbesitzer / Wohnungseigentümer


Explanation:
Nach deutschem Recht gibt es einen Unterschied zwischen Besitz und Eigentum. Man kann von einem Mieter sagen, daß er Wohnungsbesitzer ist, nicht aber Wohnungseigentümer. Vielleicht kann man von einem Leaseholder sagen daß er Wohnungseigentümer ist.
Der Unterschied zwischen tenant und leaseholder ist im Grunde nur, dass der tenant von Monat zu Monat oder sogar kürzerfristig seine Miete verlängern oder beenden kann, während der leaseholder Verträge für eine gewisse Mindestdauer und mit einer Kündigungsfrist mietet.

pjau
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Herzlichen Dank an alle -- und alle Antworten und natürlich die Anmerkungen von Hans haben mir sehr geholfen. Ich habe mich letztendlich für Wohnungsbesitzer entschieden, da es mir für diesen Text am besten zu passen schien.

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agree  Hans G. Liepert: Wohnungsbesitzer ja, Wohnungseigentümer auf keinen Fall
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2 hrs   confidence: Answerer confidence 2/5Answerer confidence 2/5
tenants and leaseholders
Bewohner (für beide, oder evtl. doch "Pächter")


Explanation:
Meine Vorgehensweise in allen Einzelheiten (sorry ;-))...

Hmmm... "Pächter" wird überall für "leaseholder" vorgeschlagen. Ob das auch stimmt?

Creifelds, Rechtswörterbuch, 13. Aufl., definiert "Pacht" wie folgt: "Durch den Pachtvertrag wird der Verpächter verpflichtet, dem Pächter gegen Zahlung des Pachtzins den Gebrauch des gepachteten Gegenstandes und darüber hinaus - sonst nur Miete! - den Genuß der bei ordnungsmäßiger Wirtschaft anfallenden Früchte während der Pachtzeit zu gewähren (§ 581 BGB)." (also see: http://dejure.org/gesetze/BGB/581.html ).

Ich frage mich, ob das mit der Definition von "leaseholder" passt.

Lasst uns sehen - ich muss erst eine passende finden - Moment - ach ja, hier haben wir was in Black's Law Dictionary, 2nd Pocket Edition: "leasehold, n. A tenant's possessory estate in land or premises, the four types being the tenancy for years, the periodic tenancy, the tenancy at will and the tenancy at sufferance. See tenancy. Cf. freehold." (siehe auch http://en.wikipedia.org/wiki/Tenant - interessant finde ich, dass http://en.wikipedia.org/wiki/Leasehold_estate auch dorthin führt). ;-)

Hmmm... "possessory" könnte uns weiter bringen - lass uns sehen. Black's definiert "possessory interest" wie folgt: "1. The present right to control property, including the right to exclude others, by a person who is not necissarily the owner. 2. A present or future right to the exclusive use and possession of property." Das klingt fast nach Eigentum.

Was soll dieses "...who is not necissarily the owner" heißen? Heißt das etwa, dass derjenige, der ein "possessory interest" hat, d.h. unser "leaseholder", die ausschließende Herrschaft über die Sache hat (als "Eigentümer"), oder muss man das so verstehen, dass dies für (gegenüber) allen gilt außer dem Eigentümer? Ich tipp auf das letztere - ansonsten würde es wahrscheinlich "freehold" heißen müssen.

Black's definiert "freehold" wie folgt: "1. An estate in land held in fee simple, in fee tail, or for term of life. 2. The tenure by which such an estate is held. Cf. leasehold." (!) Also "fee simple": "An interest in land that, being the broadest property interest allowed by law, endures until the current holder dies without heirs; esp., a fee simple absolute." <- Nun, das nenne ich eine passende Entsprechung für "Eigentum" - zumindest etwas.

Letztlich unterscheiden sich "Miete" und "Pacht" m.E. durch die Intensität der erlaubten Nutzung (bei Pacht kommt man in den Genuß der Früchte); bei "lease" und "rent" scheint es eher mit der Dauer der Nutzung zusammenzuhängen. Das lässt sich aber schwer in Einklang bringen.

Hmmm... was tun? Was sagt eigentlich Google zum Thema "Mieter und Pächter"? Übrigens - beide sind ja Besitzer, denn beide üben die tatsächliche Herrschaft über die Sache aus; es ist ja nur eine Frage was sie damit tun dürfen. Siehe http://www.google.com/search?sourceid=navclient&ie=UTF-8&rls...

Also zumindest dort sieht es so aus, als wenn diese Kombination jedenfalls nicht ganz ausgeschlossen wäre. Meiner Meinung nach wäre es zwar keine saubere Übersetzung (auf Grund der unterschiedlichen Merkmale), aber wäre auch nicht so abwegig. Denn es handelt sich hier um einen Brief die an den Bewohnern gerichtet wird (hey, now there's an idea!)... Wenn ist nicht der "Eigentümer" ist, wie hier der Fall ist, dann wird es entweder ein Mieter oder ein Pächter sein.

Daher würde ich entweder doch "Pächter" oder einfach "Mieter und Pächter" zusammen tun, d.h. "Liebe Bewohner," verwenden.

Sorry, dass es so lange wurde; es hat aber Spaß gemacht! ;-)

Derek Gill Franßen
Germany
Local time: 03:40
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