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Explanation: ... üblicherweise als sogenannte "Betriebskostenvorauszahlung" zusammen mit der Miete entrichtet. "Service charges" sind die Betriebskosten, die der Vermieter auf die Miete umlegen darf, die also zur Zahlung der Nettomiete hinzukommen, z. B. Hauswart/Gebäudemanagement, Reinigung, Müllentsorgung. Im hier angegebenen Fall lagen die jährlichen Betriebskosten also fast schon so hoch wie die eigentliche Miete (GBP 36.000 vs. GBP 48.000).
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Nebenkosten hier nicht. Bei der Service Charge in Bürogebäuden ist sicher auch Reinigung, Benutzung der Rezeption, vielleicht Benutzung von Meeting-Räumen, Gärtner, etc. dabei.
@ Rolf: Für die Zwecke der o. a. Übersetzung (ein Mieter scheint - in welchem Rahmen? - über die gezahlten BETRIEBSKOSTEN zu berichten) ist eine haarkleine "Auseinandernahme" des Begriffes zumindest an dieser Stelle m. E. nicht geboten.
@ Alle: Also in Deutschland Betriebskosten, in der Schweiz "Heiz- und Nebenkosten", in Österreich ?, in Liechtenstein ?, im Südtirol ?, in England Service Charge!
@Steffen: Das mag sein, ich bin natürlich als Deutsche auch eher mit dem Wort "Betriebskosten" vertraut, war mir nur der Sachlage auf britischem Boden nicht sicher und fand die Unterscheidung deswegen durchaus nicht unwichtig.
Dort werden alle genannten Beispiele unter Betriebskosten gefasst - eine Unterscheidung zwischen "Nebenkosten" und "Dienstleistungskosten" wird nicht getroffen.
...Abwasser, Müllabfuhr und Straßenreinigung, die rasant gestiegen sind. Heute sind es vielmehr die stark steigenden Energiepreise sowie die immer teurer werdenden Dienstleistungskosten.
Hier ein Link dazu: http://www.bgh-urteil.de/archives/52 * Nebenkosten: Rund 41 Milliarden Euro müssen jährlich für Nebenkosten gezahlt werden. An der Spitze der Betriebskosten standen jahrelang vor allem die Gebühren für Wasser, Abwasser,
Ich bin der Meinung, dass die Betriebskosten alles umfassen, was Nebenkosten sind, also Wasser, Strom usw. Die Dienstleistungkosten sind meiner Meinung nach dagegen die Leistungen, die von "Personal" erbracht werden - Hausreinigung etc.
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Answers
6 mins confidence: peer agreement (net): -2
Service Chrage
Explanation: Nicht übersetzen, das ist der lokale Name für irgendwelche Unkosten. Der Name hat viele Bedeutungen, von Bedienungsgeld bis Benutzungsgebühr, oder möglicherweise auch andere Dinge.
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Korrektur: Service Charge
Rolf Kern Switzerland Local time: 03:44 Native speaker of: German PRO pts in category: 8
7 mins confidence: peer agreement (net): -2
Verwaltungsgebühr
Explanation: These service charges may include cleaning, garbage removal etc. I think it is the correct item
Ruth Wöhlk Germany Local time: 03:44 Works in field Native speaker of: German, Spanish PRO pts in category: 4
6 mins confidence: peer agreement (net): -1
Dienstleistungskosten
Explanation: Diese werden vom Vermieter getrennt veranschlagt und auf die Miete aufgeschlagen:
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Unter diesem Link "Dienstleistungkosten" eingeben, "Service Charge" steht dahinter in Klammern, es gibt auch sonst viele Verweise im Bereich Vermietung und Dienstleistungskosten bei google. Viel Glück.
Betriebskosten: Nach der Definition in der Betriebskostenverordnung (BetrkVO) die laufenden Kosten die bei dem Betrieb einer Immobilie anfallen, wie für Müllentsorgung, Wasserversorgung, Hausreinigung, Versicherung, Grundsteuern, und Verwaltung. Falls das Gebäude zentrale Versorgung für Heizung oder Telekommunikation hat, kann diese auch in den Betriebskosten enthalten sein. Die Betriebskosten werden von den Eigentümern der Wohnungen getragen, und zum Teil auf Mieter umgelegt. Kosten werden normalerweise proportional zum Eigentumsanteil an der Gesamtanlage, wie sie in der Teilungserklärung angegeben ist, umgelegt (Umlageschlüssel; Verteilerschlüssel). Nur bestimmte Kosten sind umlegbar auf die Mieter. Grundsätzlich werden Instandhaltungskosten einschließlich Rücklagen nicht den Betriebskosten zugerechnet, und müssen vom Eigentümer getragen werden, sofern der Mietvertrag keine andere Regelung vorsieht. Verwaltungskosten können nicht umgelegt werden. Manche verbrauchsabhängigen Kosten können entweder pauschal oder nach tatsächlichem Verbrauch festgestellt und umgelegt werden. Gewöhnlich wird für solche Kosten eine Vorauszahlung geschätzt, und der eigentliche Verbrauch jährlich abgerechnet und ausgeglichen. Die Form der Abrechnung und die Fristen sind gesetzlich geregelt. Siehe auch Artikel und Kategorie im Online-Lexikon Wikipedia (Deutsch)."
Explanation: Ein wenig abhaengig davon, was der "Service" beinhaltet, z.B. Reinigung, Verwaltung, Sicherheitsdienst etc. Wird vom Vermieter auf die Miete aufgeschlagen.
Verwaltungsgebuehr?
Explanation: ... üblicherweise als sogenannte "Betriebskostenvorauszahlung" zusammen mit der Miete entrichtet. "Service charges" sind die Betriebskosten, die der Vermieter auf die Miete umlegen darf, die also zur Zahlung der Nettomiete hinzukommen, z. B. Hauswart/Gebäudemanagement, Reinigung, Müllentsorgung. Im hier angegebenen Fall lagen die jährlichen Betriebskosten also fast schon so hoch wie die eigentliche Miete (GBP 36.000 vs. GBP 48.000).
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