Gebäudemietvertrag
Explanation: Hallo, Astrid,
normalerweise bezieht sich der Begriff "building lease", wie du ja auch schon sagst, auf eine erbbaurechtsähnliche Vereinbarung zu einer langfristigen Verpachtung mit der Verpflichtung des Pächsters zur Errichtung eines Bauwerks (siehe Romain/Bader/Byrd). Aber ich würde nicht ausschließen, dass unter bestimmten Bedingungen, also kontextabhängig, auch einfach ein Gebäudemietvertrag gemeint sein könnte. Es kommt, wie gesagt, auf den weiteren Kontext an...
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