15:40 Nov 5
Hey Eva Maria - Danke Dir für die wirklich konstruktiven Anregungen. Es ist tatsächlich so, dass es in dem vorliegenden Kontext nicht darum geht, dass sich die Gesellschafter selbst ändern (auch, wenn das manchmal wünschenswert wäre), sondern darum, dass es dort einen Wechsel geben könnte. Auch ist die Gegenwartsform definitiv der Vergangenheitsform vorzuziehen.
Die Arbeit musste gestern abgegeben werden. Ich entschloss mich schließlich für folgende Übersetzung:
Änderung der angebotenen Konditionen: Änderungen sind lediglich möglich, falls sich die Zahlungsfähigkeit des Kunden nach Kreditgewährung verändert, die Zahlungsbedingungen nicht erfüllt werden, die Vertragsparteien sich ändern oder falls sich die Gesellschaftsverhältnisse des Kunden verändern.
Allen an diesem Faden Beteiligten danke ich ganz herzlich für's Mitmachen.
Liebe Grüße - Steve |