@Gudrun 17:11 Apr 29, 2011
Das geht um Ersatzteile, die vorgehalten werden müssen, z.B. auf Grund von Garantiezusagen oder Lieferverträgen.
Diese Ersatzteile werden abgewertet, wenn sich über längere Zeit kein Bedarf mehr ergeben hat, weil ihre Verwertbarkeit (keine Lagerbewegung über ein Jahr oder gar über zwei oder mehr Jahre) sehr fraglich geworden ist.
Hätte heute, 2011, jemand z.B. 10.000 Scheinwerfer für Rechtslenker-VW-Käfer auf Lager, kann er wohl heute davon ausgehen, dass er die nicht mehr verkaufen kann. Deshalb: zu 100% abschreiben und an einen Sonderpostenhändler verscherbeln. |