noch mal überschlafen 07:11 Jan 25
hat vielleicht geholfen. Es handelt sich offenbar um eine Verpflichtung mehrerer Anleger gleichzeitig, ein Darlehen zu gewähren; dafür spricht, dass sie wegen der Zinszahlung jeweils ihre Kontoverbindung angeben sollen.
Sieht also wie die Bestimmungen über den Beitritt zu einem geschlossenen Fonds aus, und alle Angaben richten sich offenbar an den Anleger, wie z.B. die Beruhigung, dass Darlehen und Zinsforderung erstrangig sind.
In solchen Prospektangaben ist dann natürlich für den Anleger die effektive Rendite (wie auch immer rendement actuariel genau berechnet wird), die er *erwarten* kann, das entscheidende Kriterium für seine Entscheidung, ob der dem Fonds beitreten soll.
Das wäre dann die Rendite des Zwangsdarlehens (oder seiner Gesamtanlage?), die sich auf den Zeitpunkt seines Beitritts bezieht, und damit wohl auf den Zeitpunkt, an dem er seine *Einzahlung* (Einlage, Darlehensgewährung, Agio etc.) leistet. Ich vermute, dass règlement hier also die Begleichung des Betrages bedeutet, den der Anleger dem Unternehmen / Fonds als Darlehen zu gewähren hat.
Also Rendite nicht rückwirkend berechnet, sondern vorausschauend - erscheint mir auch plausibler. |