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09:00 Mar 3, 2011
French to German translations [PRO] Bus/Financial - Human Resources
French term or phrase:libérer les vacances
Bonjour à tous,
Schreiben einer schweizerischen Temporärarbeitsagentur an ihre Mitarbeiter.
Thema: Das IT-System der Firma wird umgestellt. Dabei haben die Mitarbeiter einige Dinge in Bezug auf die Temporärmitarbeiter zu beachten:
"Une lettre va parvenir à tous les temporaires pour les prévenir que, à cause d’un changement de système informatique, nous devrons ***libérer leurs vacances et 13ème salaire***."
Weiter:
"La semaine du 9 mai, TOUTES les vacances et 13ème salaires des candidats ayant travaillé 2011 ***seront libérées***. Un courrier explicatif sera envoyé à tous les candidats concernés."
Ich bin mir nicht ganz sicher, wie hier "libérer" zu verstehen ist (freigeben/freisetzen - erscheint mir gerade beim 1. Beispiel aber unschlüssig) ... Vielen Danke für Eure Hilfe!
Pour les personnes qui travaillent de courte période, ou quelques heures, Une indemnité pour les vacances est en général ajoutées au salaire. Je suppose que celles-ci peuvent être libérées.
euch allen für die regen Diskussionsbeiträge! Ich werde hier einen entsprechenden Vermerk für den Kunden machen und nochmal nachfragen. Meines Wissens heißt Zeitarbeit in der Schweiz "Temporärarbeit", daher das Agentur hintendran ;)
Temporärarbeitsagenturen.... Wow, was für ein tolles Wort, aber es heißt doch eigentlich (jedenfalls in Deutschland) Zeitarbeitsagentur, oder?
Sicher, da kann es adere Regelungen geben, aber das weiß ich jetzt nicht.
eine IT-Umstellung kann durchaus ein triftiger Grund sein, wenn man das System nämlich von Null an neu aufbaut und solche "Überhänge" wie 13. Monatsgehalt und Urlaubsgelder los werden muss.
In diesem Fall würde der Arbeitgeber aber gegen arbeitsrechtliche Vorschriften verstoßen (was leider durchaus möglich ist und häufig geschieht...), denn eine IT-Umstellung ist bestimmt kein triftiger Grund zur Auszahlung von Ferienguthaben gemäß OR.
"auszahlen" des anteilmäßigen 13. Monatslohns wäre zwar möglich; die Auszahlung von Ferienguthaben ist aber laut Schweizer Obligationenrecht nur in Ausnahmefällen zuläßig (wenn der Ferienbezug nicht mehr möglich ist, z.B. in der Kündigungsfrist), weil Ferien "dem Erholungszweck dienen" sollten (sog. Abgeltungsverbot). Ich würde daher beim Auftraggeber nachfragen.