16:55 Sep 6, 2006 |
French to German translations [PRO] Bus/Financial - Insurance / Maklervertrag | |||||||
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| Selected response from: Alfred Satter Local time: 08:52 | ||||||
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4 | s.u. |
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4 | Scheinvollmacht |
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s.u. Explanation: Verbot, den (trügerischen) Anschein eines Auftrags/einer Beauftragung/einer Bevollmächtigung zu erwecken apparence de droit = Rechtsschein zum Glück gibt es Doucet/Fleck :-) Potonnier sagt mal wieder nix, trotzdem Grüße Alfred -------------------------------------------------- Note added at 19 hrs (2006-09-07 12:51:31 GMT) -------------------------------------------------- "Scheinmandat" verstehe ich nach Google eher politisch, auch ist damit die Betrugsabsicht nicht mehr so deutlich ausgedrückt -------------------------------------------------- Note added at 1 day53 mins (2006-09-07 17:48:54 GMT) -------------------------------------------------- Lieber Artur, es schwierig (fast sinnlos), hier den Nominalstil nachbauen zu wollen, ich würde verbalisieren: Verbot, den trügerischen Anschein eines Auftrags zu erwecken //oder: Verbot, ein Mandat vorzuspiegeln //oder: Verbot, den trügerischen Anschein einer vorgeblichen Beauftragung zu erwecken //ah nominal: Verbot der Vorspiegelung einer Beauftragung !! |
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Scheinvollmacht Explanation: eine Vollmacht zur Handlung. die der Vertreter/Mittler gar nicht innehat. Beispiel aus einem Gerichtsurteil: "La banque n’avait pu, selon le tribunal, légitimement déduire de ces propos une apparence de mandat dans le chef de l’associé et ce d’autant moins qu’aucun pouvoir de représentation n’avait jamais été consenti antérieurement par le client à son associé et qu’elle avait toujours pris soin d’obtenir l’accord personnel de son client lors des précédentes prorogations. La faute était donc établie, selon le tribunal. 6 Buyle Dieryck MaingainBanque & Finance" Auf Deutsch siehe: JBGB: 1.4 Rechtsgeschaefte (Deutsch)110 [Scheinvollmacht wegen des Überschreitens der Vertretungsmacht]: Hat der Vertreter ... 112 [Scheinvollmacht nach dem Erlöschen der Vertretungsmacht] ... www.fernuni-hagen.de/JAPANRECHT/JAPANRECHT-J/Gesetze/jbgb/b... Köblers RechtsWB verweist unter "Scheinvollmacht auf "Duldungsvollm., Anscheinsvollm, Rechtsschein. Bei Ansicht der unten stehenden Definitionen sollte man hier vielleicht den als Zielbegriff genannten Oberbegriff nehmen. -------------------------------------------------- Note added at 1 Tag16 Stunden (2006-09-08 09:47:59 GMT) Post-grading -------------------------------------------------- Def. aus Köbler: "Anscheinvollmacht: "Anscheinsvollmacht ist die auf Schein gegründete Vertretungsmacht, die dann vorliegt, wenn der Vertretene das Handeln seines angeblichen Vertreters zwar nicht kennt, es aber bei pflichtgemäßer Sorgfalt hätte erkennen und verhindern können und der Geschäftsgegner nach Treu und Glauben annehmen durfte, der Vertretene dulde und billige das Handeln seines Anscheinsvertreters. Die A. ist keine rechtsgeschäftlich erteilte Vertretungsmacht. Sie steht aber in der Wirkung einer .Vollmacht gleich (str.). Lit.: Canaris, C., Die Vertrauenshaftung im deutschen Privatrecht, 2. A. 1981; Frotz, G., Verkehrsschutz im Vertretungsrecht, 1972; Bienert, O., Anscheinsvollmacht und Duldungsvollmacht, 1975 Def. aus Köbler "Duldungsvollmacht": "Duldungsvollmacht ist die .Vollmacht, die sich darauf gründet, dass eine Person (Vertretener) es wissentlich geschehen lässt (weiß und duldet), dass ein anderer für ihn wie ein .Vertreter auftritt und der Geschäftsgegner dieses Dulden nach Treu und Glauben dahin verstehen darf, dass der als Vertreter Handelnde bevollmächtigt ist (vgl. BGH VersR 1971, 227). Die D. entsteht kraft Gesetzes, nicht durch Rechtsgeschäft. Sie ist Scheinvollmacht (str.), begründet aber Wirkungen wie eine Vollmacht. Reference: http://www.elegis.be/files/files/newsletter/banque_et_financ... |
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