Umformuliert 08:42 Nov 3, 2009
Vielen Dank schon mal, Andrea, für deinen Kommentar! Ich habe den fraglichen Satz nochmals umformuliert und finde ihn nun verständlicher:
Eine weitere Variante dieses Systems bestand darin, das gesamte Vorsorgeguthaben zu einem tieferen Zinssatz als dem gesetzlich festgelegten Mindestzinssatz zu verzinsen, wobei sich einige Einrichtungen gar für eine Nullverzinsung entschieden; dies bedeutet, dass der obligatorische Teil des Vorsorgeguthabens zu Lasten des überobligatorischen Teils mit dem gesetzlich vorgesehenen Mindestzinssatz verzinst wird, wodurch der überobligatorische Teil des Vorsorgeguthabens entsprechend sinkt.
Seid ihr damit einverstanden? |