German translation: Opfersuche / kriminelle Kontaktanbahnung im Internet
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GLOSSARY ENTRY (DERIVED FROM QUESTION BELOW)
French term or phrase:
cyberprédation
German translation:
Opfersuche / kriminelle Kontaktanbahnung im Internet
French to German translations [PRO] Social Sciences - Internet, e-Commerce / Internetkriminalität
French term or phrase:cyberprédation
Im Text geht es um den Schutz von Kindern gegen missbräuchliche Nutzung des Internets. Die Themen im Einzelnen:
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"Rôle de l’adulte, cyberréputation, identité numérique, intimité-extimité, protection de la vie privée, cyberharcèlement, **cyberprédation**, usages excessifs (cyberaddiction), aspects légaux..."
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Defintion von "cyberprédation":
« Utilisation d’internet afin de communiquer avec des jeunes d’âge mineur et de les attirer hors de chez eux, dans un but sexuel, pornographique ou criminel ».
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Ich suche nach einem "griffigen" deutschen Ausdruck. Dank im Voraus für eure weisen Worte...
Explanation: War anfangs "nur so eine Idee", aber wenn es denn nichts Einfacheres gibt... Unter Cybergrooming kann ich mir jedenfalls beim Willen nichts vorstellen.
-------------------------------------------------- Note added at 47 Min. (2011-10-10 13:11:43 GMT) --------------------------------------------------
Je nach Kontext fährst du aber möglicherweise besser mit "Opfersuche im Internet"! Kontaktanbahnung zum Zwecke des Begehens einer Straftat, das geht vielleicht für die Staatsanwaltschaft, aber in einer Aufklärungsbroschüre nicht ganz so schön :-)
Wo wir gerade bei den erfrischenden Seiten des Rechts sind... stimme Claus zu und gebe zu bedenken, wie volksnah z.B. das Konzept der unfreiwilligen oder fahrlässigen Trunkenheit ist.
*nicht* umständlich, sondern erfrischend kurz und umgangssprachlich finde ich z.B. die Formulierung in § 919 Abs. 1 BGB, der regelt, was zu geschehen hat, "wenn ein Grenzzeichen ... verrückt geworden ist" ;-)
(Der Eigentümer eines Grundstücks kann von dem Eigentümer eines Nachbargrundstücks verlangen, dass dieser zur Errichtung fester Grenzzeichen und, wenn ein Grenzzeichen verrückt oder unkenntlich geworden ist, zur Wiederherstellung mitwirkt.)
@Claus: "Arg umständlich" -- wohl wahr, aber eine erstaunliche Äußerung, aus dem Munde eines gestandenen Juristen ;-]. Was ist denn bitte auf jurist. Gebiet nicht umständlich ;-]
'tschuldigung, ich konnt's mir einfach nicht verkneifen, mach nur'n bisschen Spaß :-#
Internet - so die "Übersetzung" von grooming durch die österr. Justizministerin Karl, die einen entsprechenden Gesetzentwurf (§ 208a österr. StGB) vorbereitet.
Das EU-Parlament arbeitet auch an einem Entwurf, aber dort gehen die Formulierungen weit auseinander. "Kontaktanbahnung zu Kindern / Minderjährigen zum Zwecke des sexuellen Missbrauchs" erscheint mir arg umständlich.
Allerdings geht der EU-Entwurf weiter als die enge Definition des AT (...les attirer hors de chez eux); dort soll es auch strafbar sein, wenn der Täter Minderjährige zu sexuellen Darbietungen vor der eigenen Webcam veranlasst, sie also nicht aus dem Haus lockt.
... und im Prinzip bin ich auch einverstanden mit dem Vorschlag. -- Es ist halt nur eine Entscheidung, die man treffen muss, und wo ich mir auch unsicher wäre: modischer/griffiger/konziser Begriff <--> juristisch/sachlich korrekter/neutral beschreibender Begriff. Da wüsste ich auch nicht, im Frz. wird ja nur so mit "cyber" um sich geworfen. Im Dt. müsste man schon etwas tiefer in die Trickkiste greifen, um zu einem treffenden Ausdruck zu kommen -- aber das wär eher was Kreatives, und daran scheint es uns hier in diesem Land zu mangeln :-]
Sehe erst jetzt, dass du schon auf Grooming hingewiesen hast (habe es als Antwort gepostet). Finde auch, dass derartige Eindeutschungen mit Vorsicht zu genießen sind.
Griffig ist dieser Ausdruck freilich nicht. Aber meiner ganz persönlichen Meinung nach ist es in diesem Umfeld ohnehin etwas problematisch, eine Reihe besonders "cool" und glatt klingender Modebegriffe zu verwenden. Wichtiger ist m.E., dass die Sache beim Namen genannt wird ...
Explanation: War anfangs "nur so eine Idee", aber wenn es denn nichts Einfacheres gibt... Unter Cybergrooming kann ich mir jedenfalls beim Willen nichts vorstellen.
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Je nach Kontext fährst du aber möglicherweise besser mit "Opfersuche im Internet"! Kontaktanbahnung zum Zwecke des Begehens einer Straftat, das geht vielleicht für die Staatsanwaltschaft, aber in einer Aufklärungsbroschüre nicht ganz so schön :-)
Schtroumpf Local time: 10:03 Native speaker of: German PRO pts in category: 8