Arbeit*geber*beitrag 10:02 Sep 3, 2011
ja, natürlich, das war mir noch gar nicht aufgefallen. Und das löst m.E. zugleich die weitere Frage, welcher Vorgang hier die Beitragspflicht auslöst. Der Arbeitgeberanteil berechnet sich offenbar nach der "Lohnsumme", also Gehalt + geldwerte Zusatzleistungen wie Gratisaktien.
Dann können sich die Beiträge, die der Arbeit*geber* zu zahlen hat, ja wohl kaum danach richten, zu welchem Kurs der Arbeitnehmer die Gratisaktien später veräußert - davon weiß der Arbeitgeber ja nichts.
Und jezt wird auch klar, warum von dem gain d'acquistition (aus der Sicht des Arbeitnehmers) die Rede ist, der den "zugeteilten" (= vom Arbeitgeber cédées) Aktien ***entspricht***: zur "Lohnsumme" gehört das, was beim Arbeitnehmer ankommt, nämlich sein geldwerter Vorteil, der aus den Gratisaktien herrührt, die der Arbeitgeber ihm zugeteilt hat.
Ganz anders als bei diesem Beitrag des Arbeitgebers zur *Sozialversicherung* (URSSAF) sieht es offenbar mit der *Gewinnsteuer*
auf die plus-value aus: das dürfte die vom Arbeitnehmer zu zahlende Gewinnsteuer beim Weiterverkauf sein.
Uff, das war eine schwere Geburt, und ich hoffe nur, dass das keine Missgeburt ist. |