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14:01 Sep 2, 2011
French to German translations [PRO] Bus/Financial - Investment / Securities / Mitarbeitersparplan (Plan d'Epargne d'Entreprise)
French term or phrase:plus-value d'acquisition
Si les actions attribuées gratuitement ont été versées dans un PEE et conservées cinq ans dans ce plan, les gains constatés l'année de leur cession sont imposés comme suit :
- la ***plus-value d'acquisition*** n'est pas purgée et reste soumise au régime d'imposition de droit commun mentionné ci-dessus par voie de rôle.
[...]
Wurde so übersetzt:
Wenn die unentgeltlich zugeteilten Aktien in einen Mitarbeitersparplan eingebracht und fünf Jahre lang in diesem Plan gehalten wurden, werden die im Jahr ihrer Veräußerung erfassten Gewinne wie folgt besteuert:
- Der ***Mehrwert aus dem Erwerb*** wird nicht bereinigt und unterliegt weiterhin dem allgemeinen Steuerregime, wie oben dargelegt.
[...]
Aber müsste das nicht (vom Kontext her) mit "Veräußerungsgewinn" übersetzt werden?
Explanation: Diese Übersetzung funktioniert für Gratis-Aktien, für verbilligte Aktien und auch für Stock Options (nämlich im Moment der Ausübung der Option).
(siehe: http://www.steuer-ratgeber-online.de/html/geldwerter_vorteil...
"Bei einer Aktienoption fließt dem Arbeitnehmer erst dann ein steuer- und sozialversicherungspflichtiger geldwerter Vorteil zu, wenn er die Option ausübt und der Kurswert bei Verschaffung der Aktie den Übernahmepreis übersteigt.")
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Der Begriff "Vorteil" impliziert, dass lediglich die Differenz zwischen Erträgen und Aufwendungen gemeint ist.
Danke an alle für das Mitdenken! Ich habe die von Ursula vorgeschlagene Variante genommen, habe aber die Stelle vorsichtshalber für den Kunden markiert. 4 KudoZ points were awarded for this answer
richtig; ich wollte nur auf die steuerlich und sozialabgabenrechtlich teilweise unterschiedliche Behandlung aufmerksam machen von sofort unentgeltlich zugeteilten Aktien einerseits und Optionen andererseits = unentgeltlich eingeräumten Rechten, die Aktien innerhalb einer bestimmten Frist zu einem festgelegten Preis zu erwerben.
Diese Unterschiede werden auch hier hervorgehoben:
Ich stimme Dir zu, dass mein Übersetzungsvorschlag "Erträge" nicht besonders gut geeignet ist, da er die Aufwendungen des AN außer Acht lässt. Handelt es sich nämlich nicht um Gratis-Aktien, sondern um verbilligte Aktien, die der AG dem AN überlässt, muss selbstverständlich der "Sonderbezugspreis" vom Marktpreis der Aktie abgezogen werden, um den lohnsteuer- und den sozialabgabenrelevanten Teil zu ermitteln.
ich hier das Jahr ihrer Übertragung (vom Arbeitgeber auf den Arbeitnehmer). Dann müsste der 2. Satzteil heißen: "... werden die im Jahr ihrer Übertragung erfassten Bezüge wie folgt behandelt: Von den Erträgen aus [Sach-]bezug werden keine Abgaben einbehalten, sondern sie werden gemäß dem allgemeinen .... veranlagt." Soll heißen: Werden Gratisaktien an Arbeitnehmer ohne PEE ausgegeben, fallen sofort sämtliche Abgaben an. Mit PEE nicht bzw. erst später, je nachdem was in dem genannten allgemeinen Regime bzw. Gesetz steht.
En matière d’actions gratuites, l’assiette est constituée par la valeur de l’action au moment de l’attribution définitive. L’avantage résultant de l’acquisition définitive d’actions gratuites placées dans un PEE est également soumis à la contribution salariale **lors de la cession** des actions gratuites versées dans le PEE et soumises au délai d’indisponibilité de cinq ans.
L’instruction précise que le montant brut de l’avantage est réduit, le cas échéant, de la moins-value constatée lors de la **cession** des actions **issues de la levée d’options ou attribuées gratuitement**.
Also beim Verkauf der aus einer Option hervorgegangenen oder gratis zugeteilten Aktien - das kann wohl nur der spätere Verkauf sein.
Was Rita Utt gerade dankenswerterweise beisteuert,
14:49 Sep 2, 2011
betrifft nur Aktien*optionen* und deren Ausübung. Fa wird offenbar dreimal besteuert, siehe http://news.faust-partner.de/faust-partner/text/7745.html
Dass dort schon die *Ausgabe* der Option besteuert wird, wenn der Rabatt mehr als 5 % beträgt, bestärkt mich in der Annahme, dass der Arbeitnehmer auch schon bei der Ausgabe von Gratisaktien Sozialabgaben zahlen muss, denn Gratisaktien bedeutet nach meinem Verständnis 100 % Rabatt.
siehe Diskussion zur vorausgegangenen Frage. Besteuert wird offenbar der Gewinn (Vermögenszuwachs), der der Arbeitnehmer in dem Moment erzielt, in dem er die Gratisaktie erhält, und nicht erst der *realisierte* Gewinn bei deren Wiederverkauf.
Um dieses Missverständnis nicht aufkommen zu lassen, würde ich "cédées" auch mit (aus der Sicht des Arbeitnehmers!) *erworben* und nicht (an ihn) *veräußert* übersetzen.
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1 day1 min confidence:
Geldwerter Vorteil
Explanation: Diese Übersetzung funktioniert für Gratis-Aktien, für verbilligte Aktien und auch für Stock Options (nämlich im Moment der Ausübung der Option).
(siehe: http://www.steuer-ratgeber-online.de/html/geldwerter_vorteil...
"Bei einer Aktienoption fließt dem Arbeitnehmer erst dann ein steuer- und sozialversicherungspflichtiger geldwerter Vorteil zu, wenn er die Option ausübt und der Kurswert bei Verschaffung der Aktie den Übernahmepreis übersteigt.")
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Der Begriff "Vorteil" impliziert, dass lediglich die Differenz zwischen Erträgen und Aufwendungen gemeint ist.
Ursula Dias Portugal Local time: 09:04 Works in field Native speaker of: German PRO pts in category: 20
Grading comment
Danke an alle für das Mitdenken! Ich habe die von Ursula vorgeschlagene Variante genommen, habe aber die Stelle vorsichtshalber für den Kunden markiert.
Explanation: im Netz finde ich: plus-value d'acquisition des actions gratuites (valeur des titres à la date d'acquisition) Der Eigentumsübergang erfolgt erst nch einer zweijährigen période d'acquisition.
Dr Johannes W Local time: 10:04 Specializes in field Native speaker of: German PRO pts in category: 62
Reference information: la *plus-value d’acquisition* est égale à la différence entre la valeur de l’action au moment de la levée de l’option et son prix d’exercice.
la* plus-value de cession* qui est l’éventuel gain supplémentaire correspondant à la différence entre le prix de cession de l’action et la valeur de celle-ci au moment de la levée de l’option. http://www.dlpatrimoine.fr/stock-options.html
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la plus-value d'acquisition
Une fois l'option levée, vous devenez propriétaire des actions à un prix d'acquisition nettement inférieur au cours de marché, le jour de l'acquisition. Cette différence entre le prix du marché et le prix d'acquisition est la plus-value d'acquisition. C'est cette plus-value qui est souvent la plus élevée lors d'une opération liée aux stock options.
la plus-value de cession
Les actions, acquises lors de la levée des stock options, une fois revendues dégageront peut être des plus-values. La plus-value de cession correspond donc à la différence entre le cours de cession et le cours d'acquisition.
Elle sera imposée au même niveau qu'une plus-value classique, à savoir 16% auquels s'ajoutent 11% de prélèvements sociaux. http://www.edubourse.com/guide-bourse/fiscalite-stock-option...
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Noch etwas zu diesem spannenden Thema, dieses Mal auf Deutsch:
Bis Ende 2008 war regelmäßig zusätzlich zum Arbeitslohn ein Veräußerungsgewinn zu versteuern. Der Veräußerungsgewinn ergab sich daraus, dass sich die Verbilligung für die Lohnsteuer aus der Differenz zwischen dem niedrigsten Börsenkurs am Tag der Überlassung und dem Kaufpreis berechnet. Kaufpreis und Verbilligung, mithin der niedrigste Kurs der Aktien, stellen für den Arbeitnehmer die Anschaffungskosten dar, die für die Berechnung des Veräußerungsgewinns von dem Veräußerungserlös abzuziehen sind. Der Veräußerungserlös entsprach dagegen dem Aktienkurs zum Zeitpunkt der Orderausführung, der in der Regel höher war als der für die Lohnsteuer maßgebliche niedrigste Kurs. Damit war das Delta – oftmals zur Überraschung der Arbeitnehmer – als Veräußerungsgewinn zu versteuern, zusätzlich zum Arbeitslohn, der aus der Verbilligung resultiert. http://blog.handelsblatt.com/steuerboard/2010/09/24/same-day...