@Emiliano 00:57 Oct 5, 2011
Dafür bin ich ja proz.com dankbar - dass sie mir helfen, die im fremdsprachlichen Bereich üblichen Begriffe finden helfen.
Alle Deine o.g. Begriffe sind meines Erachtens im Deutschen absolut unüblich.
Eine freiwillige Gerichtsbarkeit - hier existiert kein reguläres Gericht, sondern man einigt sich über eine Art Schiedsgericht in Streitsachen.
Kontradiktorische Verfahrensweise - ich als Laie, sehe das so, dass hier jeder seinen Standpunkt vermitteln kann.
Nicht streitbefangen - ist für mich im Deutschen ein Fremdwort. Was sollte das heißen?
Meine hier gemachten Äußerungen sind rein persönlich und gerne lasse ich mich juristisch belehren. Ich würde mich jedenfalls über eine solche Terminologie in Übersetzungstexten für juristische Dokumente wundern. |