(jährlicher) Pachtzins 01:16 Nov 3, 2011
@Carola: das muss nicht Erbpacht, sondern kann auch ein "normaler" Pachtvertrag sein.
ist von XXX weiterhin zu zahlen. XXX kann also keine Herabsetzung verlangen, wenn XXX seiner Verpflichtung zum Wiederaufbau nicht nachkommt, und selbst dann nicht, wenn XXX zum Wiederaufbau oder zur Reparatur gar nicht verpflichtet ist.
Es geht hier nicht um Nebenkosten oder Aufwendungen, sondern um den Pachtzins, also die vertragliche Gegenleistung - das Risiko des "Untergangs" des Gebäudes (Juristen lieben diese abstrusen, eher an den Untergang eines Schiffes erinnernden Bezeichnungen) wird also in vollem Umfang auf den Pächter abgewälzt. |