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15:05 Nov 5, 2011
This question was closed without grading. Reason: Other
French to German translations [PRO] Law/Patents - Law: Contract(s) / Pachtvertrag
French term or phrase:Satz
Es geht darum, dass ein Verpächter sich nicht an die vertragliche Vereinbarung gehalten hat, Nebengebäude nicht an Konkurrenzfirmen seines Pächters zu vermieten. Daraufhin wurde der Verpächter zu verschiedenen Maßnahmen verurteilt, gegen die er Berufung eingelegt hat. Der Pächter seinerseits hat dem Urteil vollumfänglich zugestimmt. Der nächste Satz lautet nun:
***En tant que de besoin, les parties s’en remettent respectivement à leurs conclusions d’appel et au jugement pour de plus amples éclaircissements sur le contenu de leurs prétentions***
Und ich stehe komplett auf dem Schlauch...
Vielen Dank für Eure Hilfe.
Erstmal liebe Wochenendgrüße an alle, die auch grad im Büro sitzen!
Andrea, ob du bei Gelegenheit doch noch statt "Satz" einen Textausschnitt in die Titelzeile einstellen könntest? Ich glaube, du darfst mindestens 9 Wörter + "etc." reinschreiben, bevor das Feld zuende ist.
Ich sitz auch gerade mit einem Urteil da, da kupfer ich nämlich gern ab, was ich gebrauchen kann :-)
vielen Dank für die Erläuterungen, jetzt ist natürlich alles klarer - ja Renate, das Problem war einfach das, dass ich den Satz trotz mehrmaligem Durchlesen nicht kapiert hatte - solche Blackouts soll es bei manchen Leuten manchmal geben...
Also nochmals dankeschön und ein schönes Restwochenende.
Du warst mal wieder schneller, da schrieb ich noch. Wir meinen dasselbe, außer dass ich den Ausgangssatz eher im Berufungsurteil vermute als in einer Äußerung der Parteien.
hier vermutlich im Sinne von "sich verlassen / sich beziehen auf".
Wenn es hier geheißen hätte "s'en remettent à la Cour pour...", würde das m.E. bedeuten, dass die Parteien es dem Berufungsgericht überlassen, eine genauere Klärung herbeizuführen.
Hier heißt es vermutlich nur, dass die Parteien im erforderlichen Umfang auf ihre jeweiligen Berufungsanträge und (beide) auf das erstinstanzliche Urteil Bezug nehmen, um den Inhalt der von ihnen geltend gemachten Ansprüche im einzelnen zu verdeutlichen / erläutern, also etwa:
"zur näheren Darlegung ihrer Ansprüche verweisen die Parteien auf ihre..." (Es handelt sich also hier wohl um die Wiedergabe der Prozessgeschichte im Tatbestand des Berufungsurteils).
Mit dieser Formulierung erspart sich das Berufungsgericht, die Erläuterungen und Präzisierungen der Parteien vollständig wiederzugeben, denn die *Anträge* werden in der Regel sehr genau formuliert: mehr als beantragt darf das Gericht nicht zusprechen, und wenn das nicht 100prozentig ist ausformuliert ist, gibt es später Ärger bei der Vollstreckung des ungenauen / unvollständigen Urteilsspruchs.
Salopp: Was sie genau wollten, ergibt sich aus dem Wortlaut ihrer Anträge + dem Urteil.
Soweit erforderlich (wenn sie es anders nicht kapieren), beziehen sich die Parteien jeweils auf ihre Berufungsanträge und das Urteil, um dort bessere Erklärungen/Ausleuchtungen über den Inhalt ihrer Forderungen zu finden .... wo ist das Problem?