(übervorsichtiger Juristen), wenn nicht selbst überprüfte Fakten wiedergegeben werden. Da der Staat offizieller Absender des Rechtshilfeersuchens ist, wird er sich hüten, sich vorläufige Feststellungen der StA oder der Gerichte oder gar Behauptungen von Parteien und Zeugen zu eigen zu machen.
Ich würde das, wo immer möglich, mit dem Indikativ übersetzen (*ist* Inhaber des Kontos), aber dem Satz oder ggf. dem ganzen Absatz etwas voranstellen wie "nach den bisherigen Feststellungen der StA / laut Aussage der Zeugen / dem Vorbringen des Klägers zufolge" ist ZZZ ... Inhaberin des Kontos ... Auch wenn das im Ausgangstext fehlen sollte, wird man sich das sicherlich hinzudenken können und dürfen. Hier steht immerhin ein "Ainsi" = demzufolge, das offenbar auf irgend eine zuvor erwähnte Quelle verweist.
vgl. auch:
Selon la chaine TV2, Anders Behring Breivik, un Norvégien de 32 ans (né le 19 février 1979), serait passé aux aveux lors de son interrogatoire par la police en fin d’après-midi. L’appartement où il vivait dans le comté de Hedmark, au sud-est du pays, aurait été perquisitionné en début de soirée.
http://www.mecanopolis.org/?p=23695