Eigentlich müsste es genau heißen: 17:18 Sep 22, 2011
Keiner der G'führer ist in einem Verbraucherinsolvenzverfahren für zahlungsunfähig erklärt worden. (offizielle Bezeichnung, Privatinsolvenz ist aber gebräuchlicher; zahlungsunfähig als Synonym für insolvent, um die Wdh. zu vermeiden)
"privat für insolvent erklären" trifft es zwar auch, aber so habe ich es in der Praxis noch nie gehört, und und außerdem könnte es von einem Dussel missverstanden werden: nicht vom Gericht, aber von Privaten als pleite erklärt...
Privatinsolvenz *anmelden* (zutreffender Ausdruck: beantragen) ist noch keine Garantie, dass ein entsprechendes Verfahren vom Gericht auch *eröffnet* wird. Es wird übrigens nicht *gegen* den Schuldner eröffnet, sondern *über das Vermögen des Schuldners*
Wenn der Schuldner so pleite ist, dass er nicht einmal die geringen Verfahrenskosten bezahlen kann, lehnt das Gericht den Antrag *mangels Masse* ab. Dann kommt es erst gar nicht zu einem Verbraucherinsolvenzverfahren. Das Schöne ist: wer so pleite ist, darf mithin auch behaupten, dass er noch nie "déclaré en faillite personelle" gewesen sei.
M.a.W: eine sinnvolle Formulierung muss erst noch gefunden werden - der Originalsatz ist auch nicht das Gelbe vom Ei des Kolumbus ;-) |