@Frank 16:47 Oct 8, 2011
Drittwiderspruchsklage schiene mir in dieser Aufzählung ein Fremdkörper zu sein. Die Gerichtsstandsvereinbarung soll auch bei einer Mehrheit von Beklagten gelten sowie ... und da bin ich mir nicht zu 100 % sicher, ob sich das "en garantie" sowohl auf demande, intervention und appel oder nur auf Letzteres beziehen soll.
Demandes incidentes sind Klageanträge, die erst im Laufe des Verfahrens erhoben werden (z.B. Klageerhöhung, Widerklage etc). Intervention wäre Nebenintervention, also Beitritt eines Streithelfers, und appel en garantie die Streitverkündung an einen Dritten, der (im Regelfall) dem Kläger ersatzpflichtig wäre, falls dieser seinen Prozess gegen den Beklagten verliert. |