désister le créancier de l'effet du transport d'indemnité d'assurance
German translation: den Verzicht des Gläubigers auf den Übergang (des Entschädigungsanspruchs aus) der Feuerversicherung bewirken
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GLOSSARY ENTRY (DERIVED FROM QUESTION BELOW)
French term or phrase:
désister le créancier de l\'effet du transport d\'indemnité d\'assurance
German translation:
den Verzicht des Gläubigers auf den Übergang (des Entschädigungsanspruchs aus) der Feuerversicherung bewirken
French to German translations [PRO] Law/Patents - Law (general) / Hypothekenregister - Vollmacht
French term or phrase:désister le créancier de l'effet du transport d'indemnité d'assurance
Einem Notar wird die Vollmacht zur Aufhebung/Löschung einer Eintragung beim Premier Bureau des Hypothèques erteilt.
Folgender Satz bereitet mir Schwierigkeiten:
**Désister le créancier de l'effet du transport d'indemnité d'assurance contre l'incendie et de l'effet de toutes significations qui ont pu en être faites***
Explanation: vollständig: ... auf den Übergang der Feuerversicherung und die Wirkungen aller dahingehend ggf. erfolgter Anzeigen bewirken.
Meines Wissens gehen in F, BE + LUX bestimmte Gebäude- und Gebäudehaftpflichtversicherungen mit dem Eigentumsübergang bzw. der entsprechenden Anzeige an die Versicherung auf den neuen Eigentümer über. Insoweit soll hier offenbar der Verzicht des Gläubigers (=des Erwerbers) herbeigegeführt werden.
zu "désister quelqu'un" siehe Diskussionsbeitrag
-------------------------------------------------- Note added at 59 Min. (2011-10-19 14:41:19 GMT) --------------------------------------------------
zum Versicherungsübergang siehe
vosdroits.service-public.fr/F10830.xhtml
(ohne http:/www. davor eingeben!)
-------------------------------------------------- Note added at 1 Stunde (2011-10-19 14:44:02 GMT) --------------------------------------------------
in Frankreich geregelt in Art. L121-10 Codes des assurances
-------------------------------------------------- Note added at 1 Stunde (2011-10-19 15:00:26 GMT) --------------------------------------------------
im Originalsatz habe ich "idemnité" übersehen; genauer also: Verzicht auf den Übergang des Entschädigungsanspruchs aus der Feuerversicherung.
effet du transport: weil es hier keiner *Übertragung* bedarf, hatte ich ja *Übergang* vorgeschlagen: effet du transport = Wirkungen des (gesetzlichen) Übergangs (des Anspruchs aus der Feuerversicherung).
Nach Lesen des Art. verstehe ich es jetzt auch so.
ABER jetzt bereitet mir "effet du transport" trotzdem Probleme!
Grund: zwischen der Privatperson und ihrem Notar, der diese Vollmacht entworfen hat, gab es zuvor allerhand Schwierigkeiten, was sich evtl. jetzt auch in diesen Merkwürdigkeiten widerspiegelt.
Ich würde daher gerne so nahe wie möglich am Text "kleben", d.h. hier: "Den Verzicht des Gläubigers auf die Wirkungen der Übertragung der Feuerversicherung ..... bewirken",
auch wenn es im frz. Recht gemäß Art. 121-13 keiner ausdrücklichen Übertragung bedarf.
Was meint ihr?
Allerdings ist auch hier ein Widerspruch des Gläubigers erforderlich, der offenbar routinemäßig schon bei Gewährung der Hypothek ausgesprochen wird:
Les établissements de crédit et plus généralement les prêteurs de deniers disposent, si la somme prêtée est importante, d’une garantie hypothécaire qui peut porter sur un lot de copropriété. Ils bénéficient alors, en vertu de l’article L 121-13 du Code des assurances, de la subrogation réelle en cas de destruction du bien qui constitue leur gage. Lu subrogation réelle permet au prêteur de percevoir l’indemnité d’assurance aux lieu et place du propriétaire emprunteur, à due concurrence du solde restant dû.
Le fonctionnement de la subrogation réelle est subordonné à la notification d’une opposition entre les mains de l’assureur. Cette opposition est, par prudence, régularisée par le prêteur à la date du prêt. Elle conserve ses effets pendant toute la durée de remboursement. http://www.jpm-copro.com/Opposition indemnite.htm
Kann damit nicht eher die sogenannte délégation légale (article L.121-13 des Code des assurances) gemeint sein, auf deren Wirkungen nach Löschung verzichtet werden soll? Die Bank ist bei dieser délégation im Schadensfall unmittelbar Anspruchsberechtigter (muss also nicht wie nach BGB widersprechen).
Es geht hier wohl weniger um den Übergang der Versicherung (ist der nicht "d'ordre public", weil Privatperson?) sondern um die Ansprüche aus der Versicherung.
Vielleicht deshalb mit des Clausen Vorschlag: "den Verzicht des Gläubigers auf die Ansprüche aus der Versicherung bewirken"
ent*bind*en kann man jemanden m.E. nur von einer Ver*bind*lichkeit, nicht von einer Forderung. Hier geht es aber wohl laut Kontext um die Ansprüche des Hypothekengläubigers, vgl. § 1128 BGB - das dürfte im frz. Recht ähnlich sein-: dessen Forderung wird durch das Hausgrundstück gesichert, und wenn es niederbrennt, soll ihm die Versicherungssumme als Sicherheit dienen; deshalb kann er z.B. der Auszahlung an den Eigentümer widersprechen bzw. u.U. Zahlung an sich verlangen.
Wird hier die Löschung der Hypothek bewilligt, ist es nur recht, dass der Hypothekengläubiger auch auf eventuelle Ansprüche im Hinblick auf die Feuerversicherung verzichtet.
Übersetzung vielleicht alternativ: jemanden von den Wirkungen ... "freistellen"? Freigestellt würde dann aber eher der Grundstückseigentümer. Die Wirkungen des Übergangs ... auf den Gläubiger "aufheben", "entfallen lassen"?
Oder man macht mit der mainlevée weiter: Die Löschungsbewilligung umfasst / bewirkt auch / enthält zugleich den Verzicht des (Hypotheken-)Gläubigers auf den (gesetzl.) Übergang des Anspruchs auf Leistungen der Feuerversicherung sowie auf die Wirkungen ggf. insoweit erfolgter Anzeigen - und die Entlastung des HypRegführers
Genau an diesem "désister" hänge ich (mich auf .....)
Es geht hier um eine Privatperson, die hypothekarische Eintragungen, u.a. obige, durch einen Notar löschen/aufheben lassen will und dem Notar diesbezüglich Vollmachten erteilt.
Davor steht:
"La mainlevée est entière et définitive; elle dégrève la totalité des biens sur lesquels porte l'inscription.
-Désister le créancier .......
-Consentir la décharge de M. le conservateur du bureau des hypo qui opèrera la radiation des inscriptions.
Er (der bevollmächtigte Notar) hat die Befugnis, den Gläubiger von den Auswirkungen/Folgen des Übergangs der Feuerversicherung sowie aller diesbezüglich ggf. erfolgter Anzeigen/Zustellungen/Mitteilungen/Aufforderungen **zu entbinden**???
Der Kontext gibt absolut nichts weiter her .... grrrrrr
schon möglich; welche Eintragungen hier vom Bureau des Hypothèques im "fichier immobilier" gelöscht werden sollen -Grundpfandrechte oder Eintragung des Eigentümers/Erwerbers-, müsste sich aus dem Kontext ergeben.
In den Augen unserer Kunden müssen wir doch nur auf Deutsch abtippen, was im Original steht...
Die BANK beauftragt sicher hier die Löschung? Und die Bank wurde sicher vorher als Begünstigte im Versicherungsvertrag genannt, um im Vernichtungsfall die Darlehenssumme eintreiben zu können? Denn nur der Begünstigte kann doch (Bank ist hier Unfug, ich korrigiere:) den Notar beauftragen, einen Verzicht zu erklären.
Mannometer, unsere Kunden wissen wahrscheinlich gaar nicht, wie anstrengend das Übersetzen sein kann :-)
sehe auch ich zum ersten Mal, erscheint mir aber möglich, weil das "se" in se désister ja auch die Person bezeichnet, die mit etwas aufhört, von etwas Abstand nimmt (lat.: desistere). Normalerweise kann man nur selbst auf etwas verzichten; hier wird der Notar als Dritter beauftragt, auf den Verzicht hinzuwirken.
Wurde hier ein Grundstückskaufvertrag nachträglich aufgehoben? Dann wäre das plausibel: en eventuell schon bewirkter Übergang der Versicherung auf den Käufer soll rückgängig gemacht werden.
Désister kann man nur reflexiv gebrauchen, nicht transitiv. Ist also schon mal sprachlich daneben. Geht's besser, wenn du es durch befreien ersetzt? Ich persönlich hab auch meine Probleme mit dieser Kette und dem "Entschädigungstransport" - bin gerade mit was anderem beschäftigt. Vielleicht wurde irgendwo eine Feuerversicherungsdeckung übertragen? Keine Ahnung. Ich glaube tatsächlich, dass bei einem Verkauf diese Deckung so lange über den Verkauf hinaus bestehen bleibt, bis die Versicherung des neuen Eigentümers abgeschlossen ist, natürlich mit einer Höchstfrist.
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Answers
47 mins confidence:
den Verzicht des Gläubigers auf den Übergang der Feuerversicherung bewirken
Explanation: vollständig: ... auf den Übergang der Feuerversicherung und die Wirkungen aller dahingehend ggf. erfolgter Anzeigen bewirken.
Meines Wissens gehen in F, BE + LUX bestimmte Gebäude- und Gebäudehaftpflichtversicherungen mit dem Eigentumsübergang bzw. der entsprechenden Anzeige an die Versicherung auf den neuen Eigentümer über. Insoweit soll hier offenbar der Verzicht des Gläubigers (=des Erwerbers) herbeigegeführt werden.
zu "désister quelqu'un" siehe Diskussionsbeitrag
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zum Versicherungsübergang siehe
vosdroits.service-public.fr/F10830.xhtml
(ohne http:/www. davor eingeben!)
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in Frankreich geregelt in Art. L121-10 Codes des assurances
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im Originalsatz habe ich "idemnité" übersehen; genauer also: Verzicht auf den Übergang des Entschädigungsanspruchs aus der Feuerversicherung.
Claus Sprick Germany Local time: 10:09 Specializes in field Native speaker of: German PRO pts in category: 126
Grading comment
Danke!
"...des Entschädigungsanspruchs aus der Feuerversicherung."
Notes to answerer
Asker: Ach Herrje, "Entschädigung...." ist mir auch entgangen ....
Waltraud Ohlert's old entry - "désister le créancier de l\'effet du transport d\'indemnité d\'assurance" => "den Verzicht des Gläubigers auf den Übergang [des Entschädigungsanspruchs}aus der Feuerversicherung bewirken"