German translation: (erweist sich als) Parteigutachten und nicht als kontradiktorisches Gutachten
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20:37 Oct 19, 2011
French to German translations [PRO] Law/Patents - Law (general)
French term or phrase:unilatéral et non contradictoire
Es geht um Streitigkeiten zwischen zwei miteinander kooperierenden Unternehmen, da bei einem der beiden häufiger Qualitätsmängel aufgetreten sind. Hier geht es um Schadenersatzforderungen:
"La société 1 produit au débat différents documents comptables supposés décrire et justifier le préjudice qu'elle aurait subi. Ces pièces présentent un caractère *unilatéral et non contradictoire* et ont été établies par les propres conseils de la demanderesse, de sorte qu'elles n'apparaissent pas probantes en l'état."
"unilatéral" wird wohl bedeuten, dass die vorgelegten Dokumente (oder ähnliches) in dem Sinne "einseitig" sind, dass sie das den Schadenersatz fordernde Unternehmen als Opfer darstellen, um es salopp auszudrücken. Fraglich ist aber, wie ich das hier fachlich zutreffend ausdrücke und den Unterschied zu "non contradictoire" herausstelle. Wer weiß Rat?
Explanation: Parteigutachten, Privatgutachten oder allgemein auch: Parteivortrag
Siehe Art. 16 (frz.) Code de Procédure Civile
expertise unilatérale = einseitig in dem Sinne, dass es von einer der beiden Parteien selbst in Auftrag gegeben wurde; das hat nichts mit einseitig im Sinne von voreingenommen, tendenziell, unausgewogen zu tun.
Ein solches "Privatgutachten" heißt im Zivilprozessrecht "Parteigutachten" und wird als bloßer "Parteivortrag" gewertet, d.h. als eigene Behauptung der Partei und nicht als objektive Äußerung eines Dritten oder als Ergebnis einer streitigen (kontradiktorischen) Verhandlung.
expertise contradictoire kann 3 Bedeutungen haben: entweder beauftragen beide Parteien einen eigenen Gutachter; dann wird bei abweichendem Ergebnis von den beiden Gutachtern oder vom Gericht ein Obergutachter beauftragt. Oder aber: das Gericht beauftragt einen Gutachter. Dann handelt es sich um ein Gerichtsgutachten / gerichtlich eingeholtes Gutachten. Drittens: Eine Partei beauftragt einen Gutachter, gibt der anderen Partei aber Gelegenheit, bei der Begutachtung anwesend zu sein und dem Gutachter Fragen zu stellen und ihren eigenen Standpunkt zu erläutern.
Der Begriff "kontradiktorisches Gutachten" ist in D bekannt, wird aber selten verwendet.
"Das Berufungsgericht lehnte die Klage mit dem Einwand der Unverwertbarkeit der Sachverständigengutachten ab. Diese könnten nicht gegen die Beklagte verwendet werden, da sie nicht in einem kontradiktorischen Verfahren unter Einbeziehung der Beklagten erstellt wurden. Letztere habe keine Möglichkeit gehabt sich zu dem Vorbringen der Klägerin bei der Erstellung der Gutachten zu äußern." http://www.hwh.eu/ewb_pages/h/hwh-aktuelle-798.php
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Weitere sehr freie Übersetzungsvariante: Diese Belege / Unterlagen sind lediglich als Parteivortrag anzusehen / zu werten und genügen nicht den Anforderungen des kontradiktorischen Verfahrens, weil sie von den eigenen Beratern der Klägerin erstellt wurden und somit im vorliegenden Fall keine Beweiskraft entfalten / und ihnen deshalb hier keine Beweiskraft zukommt.
Zwischen unilatéral und non contradictoire brauchst du eigentlich keinen Unterschied herauszustellen - ist letztendlich dasselbe. Wie Claus schon sagt: Der Begriff *kontradiktorisch* ist im Deutschen ohnehin ungebräuchlich.
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(erweist sich als) Parteigutachten und nicht als kontradiktorisches Gutachten
Explanation: Parteigutachten, Privatgutachten oder allgemein auch: Parteivortrag
Siehe Art. 16 (frz.) Code de Procédure Civile
expertise unilatérale = einseitig in dem Sinne, dass es von einer der beiden Parteien selbst in Auftrag gegeben wurde; das hat nichts mit einseitig im Sinne von voreingenommen, tendenziell, unausgewogen zu tun.
Ein solches "Privatgutachten" heißt im Zivilprozessrecht "Parteigutachten" und wird als bloßer "Parteivortrag" gewertet, d.h. als eigene Behauptung der Partei und nicht als objektive Äußerung eines Dritten oder als Ergebnis einer streitigen (kontradiktorischen) Verhandlung.
expertise contradictoire kann 3 Bedeutungen haben: entweder beauftragen beide Parteien einen eigenen Gutachter; dann wird bei abweichendem Ergebnis von den beiden Gutachtern oder vom Gericht ein Obergutachter beauftragt. Oder aber: das Gericht beauftragt einen Gutachter. Dann handelt es sich um ein Gerichtsgutachten / gerichtlich eingeholtes Gutachten. Drittens: Eine Partei beauftragt einen Gutachter, gibt der anderen Partei aber Gelegenheit, bei der Begutachtung anwesend zu sein und dem Gutachter Fragen zu stellen und ihren eigenen Standpunkt zu erläutern.
Der Begriff "kontradiktorisches Gutachten" ist in D bekannt, wird aber selten verwendet.
"Das Berufungsgericht lehnte die Klage mit dem Einwand der Unverwertbarkeit der Sachverständigengutachten ab. Diese könnten nicht gegen die Beklagte verwendet werden, da sie nicht in einem kontradiktorischen Verfahren unter Einbeziehung der Beklagten erstellt wurden. Letztere habe keine Möglichkeit gehabt sich zu dem Vorbringen der Klägerin bei der Erstellung der Gutachten zu äußern." http://www.hwh.eu/ewb_pages/h/hwh-aktuelle-798.php
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Weitere sehr freie Übersetzungsvariante: Diese Belege / Unterlagen sind lediglich als Parteivortrag anzusehen / zu werten und genügen nicht den Anforderungen des kontradiktorischen Verfahrens, weil sie von den eigenen Beratern der Klägerin erstellt wurden und somit im vorliegenden Fall keine Beweiskraft entfalten / und ihnen deshalb hier keine Beweiskraft zukommt.
Claus Sprick Germany Local time: 10:09 Specializes in field Native speaker of: German PRO pts in category: 126
Grading comment
Vielen Dank an euch beide für die kompetenten und ausführlichen Erläuterungen!