Login or register (free and only takes a few minutes) to participate in this question.You will also have access to many other tools and opportunities designed for those who have language-related jobs (or are passionate about them). Participation is free and the site has a strict confidentiality policy. French to German translations [PRO] Law/Patents - Law (general) / Arbeitsrecht | | French term or phrase: qualification conventionnelle de VRP statutaire | Noch eine Frage, das ist die letzte heute ;)
"En revanche, en cas de licenciement pour une faute grave ou lourde, le salarié perd son droit à l’indemnité légale de licenciement et à l’indemnité compensatrice de préavis ou indemnité de clientèle s’agissant de Monsieur XXX lequel pourrait revendiquer la ****qualification conventionnelle de VRP statutaire****, les articles L751-1 et suivants du Code du Travail, aujourd’hui codifiés L 7311-1 et suivants du Code du Travail, étant expressément visés dans son contrat de travail."
VRP ist wohl "voyageur représentant placier" (es geht auch um einen Vertreter).
Danke für eure Hilfe! |
| Marcel G.KudoZ activityQuestions: 146 ( 10 open) ( 9 without valid answers) ( 2 closed without grading) Answers: 21
| Local time: 10:10
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| | German translation:(arbeits-)vertraglich eingeräumter (Sonder-) Status eines VRP | Explanation: VRP = etwa: angestellter Handelsvertreter
Er könnte sich darauf berufen, dass ihm vertraglich der (Sonder-)Status eines VRP eingeräumt worden sei, da sein Arbeitsvertrag ausdrücklich auf die Bestimmungen der Artikel ... Bezug nimmt.
"Deutsche Unternehmen schließen mitunter Vertreterverträge mit Franzosen ab ohne die Frage zu prüfen, ob es sich um einen VRP oder einen freien Handelsvertreter handelt. Beide haben jeweils einen gesetzlichen Sonderstatus als Arbeitnehmer oder non-salarié. Die Grenzen sind fließend; die vertragliche Qualifizierung und sogar die Eintragung in das Spezialregister der freien Vertreter sind bloße Indizien. Größeres Gewicht hat der Umfang der Weisung bzw. der tatsächlichen Ausübung von Direktionsgewalt durch den Geschäftsherrn. Das VRP- Statut ist ausgeschlossen, wenn der Vertreter eigene Geschäfte abschließt, Untervertreter beschäftigt oder eine Delkredere-Haftung mit dem Geschäftsherrn vereinbart. Stellt sich später, meist bei Kündigung durch den Geschäftsherrn, heraus, dass der Vertreter VRP und nicht freier Handelsvertreter ist, muss das Unternehmen als Arbeitgeber möglicherweise die gesamten Sozialabgaben nachentrichten, außerdem ggf. erhebliche Abfindungen wegen Nichtbeachtung des besonderen Kündigungsverfahrens für Arbeitnehmer und wegen missbräuchlicher Kündigung zahlen. Zu beachten ist auch, dass im Vertrag des agent commercial Rechtswahl- und Gerichtsstandsklauseln wirksam sind, dagegen nicht beim VRP."
Quelle: googeln nach: Morabito, Brognier & Condamy Der französische Handelsvertreter
-------------------------------------------------- Note added at 1 Tag16 Stunden (2011-10-28 08:02:47 GMT) --------------------------------------------------
auf Brigittas Hinweis: "Sonderstatus" habe ich nicht nur im zitierten Text, sondern auch in vielen anderen Übersetzungen und Newsletters deutsch-französischer Anwälte gefunden: wahrscheinlich eine fürsorgliche Überinterpretation, die davor warnen soll, dass dieser Status in D nicht bekannt ist und für deutsche Unternehmen überraschende Konsequenzen haben kann.
In der Tat, der Ausgangstext gibt für *Sonder*status nichts her. |
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 Claus Sprick Germany Local time: 10:10
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3 hrs confidence:  peer agreement (net): +1 (arbeits-)vertraglich eingeräumter (Sonder-) Status eines VRP
Explanation: VRP = etwa: angestellter Handelsvertreter
Er könnte sich darauf berufen, dass ihm vertraglich der (Sonder-)Status eines VRP eingeräumt worden sei, da sein Arbeitsvertrag ausdrücklich auf die Bestimmungen der Artikel ... Bezug nimmt.
"Deutsche Unternehmen schließen mitunter Vertreterverträge mit Franzosen ab ohne die Frage zu prüfen, ob es sich um einen VRP oder einen freien Handelsvertreter handelt. Beide haben jeweils einen gesetzlichen Sonderstatus als Arbeitnehmer oder non-salarié. Die Grenzen sind fließend; die vertragliche Qualifizierung und sogar die Eintragung in das Spezialregister der freien Vertreter sind bloße Indizien. Größeres Gewicht hat der Umfang der Weisung bzw. der tatsächlichen Ausübung von Direktionsgewalt durch den Geschäftsherrn. Das VRP- Statut ist ausgeschlossen, wenn der Vertreter eigene Geschäfte abschließt, Untervertreter beschäftigt oder eine Delkredere-Haftung mit dem Geschäftsherrn vereinbart. Stellt sich später, meist bei Kündigung durch den Geschäftsherrn, heraus, dass der Vertreter VRP und nicht freier Handelsvertreter ist, muss das Unternehmen als Arbeitgeber möglicherweise die gesamten Sozialabgaben nachentrichten, außerdem ggf. erhebliche Abfindungen wegen Nichtbeachtung des besonderen Kündigungsverfahrens für Arbeitnehmer und wegen missbräuchlicher Kündigung zahlen. Zu beachten ist auch, dass im Vertrag des agent commercial Rechtswahl- und Gerichtsstandsklauseln wirksam sind, dagegen nicht beim VRP."
Quelle: googeln nach: Morabito, Brognier & Condamy Der französische Handelsvertreter
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auf Brigittas Hinweis: "Sonderstatus" habe ich nicht nur im zitierten Text, sondern auch in vielen anderen Übersetzungen und Newsletters deutsch-französischer Anwälte gefunden: wahrscheinlich eine fürsorgliche Überinterpretation, die davor warnen soll, dass dieser Status in D nicht bekannt ist und für deutsche Unternehmen überraschende Konsequenzen haben kann.
In der Tat, der Ausgangstext gibt für *Sonder*status nichts her.
|  Claus Sprick Germany Local time: 10:10 Specializes in field Native speaker of: German PRO pts in category: 126
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