merkwürdige Formulierung, 08:59 Dec 9, 2011
die mir so noch nicht untergekommen ist.
Ich vermute, dass der vernehmende Beamte damit zum Ausdruck bringen will, dass die Schriftproben oder Vergleichsproben mit der Handschrift des Schriftstücks, dessen Echtheit (Herkunft vom Vernommenen) bewiesen werden soll, auf den ersten Blick übereinstimmen - ansonsten hätte die Beschlagnahme ja wenig Sinn.
Die Exaktheit letztlich festzustellen bleibt natürlich einem Schriftsachverständigen vorbehalten.
Vu könnte hier allerdings auch von viser stammen - evtl. hat der Vernommene die Schriftproben mit seinem Namen abgezeichnet, um zu dokumentieren, dass es die Schriftproben sind, die er der Polizei überlässt - damit ihm nicht später andere "untergejubelt" werden. |