unmittelbar zugunsten von RA XY 10:23 Jan 3
ist damit gemeint. Normalerweise kann der obsiegende Kläger aus dem Urteil vollstrecken, auch wegen der Kosten. Hier hat sein Anwalt aber beantragt, dass ihm die Honorare und Kosten, für die er vom Kläger keinen Vorschuss erhalten hat, direkt beim Beklagten geltend machen kann, d.h. dieser kann insoweit nur an RA XY befreiend leisten. Dieser Antrag ist möglich, wenn Anwaltszwang bestand (z.B. vor dem TGI).
Siehe Art. 699 CPC (NCPC ist seit Jahren ungebräuchlich; so "nouveau" ist die neue Zivilprozessordnung nicht mehr:)
Les avocats et les avoués peuvent, dans les matières où leur ministère est obligatoire, demander que la condamnation aux dépens soit assortie à leur profit du droit de recouvrer directement contre la partie condamnée ceux des dépens dont ils ont fait l'avance sans avoir reçu provision. |