Es sind auch nicht die Antennen, welche die 3 V/m überschreiten, sondern die von den Antennen erzeugte elektrische Feldstärke. Daher müsste es technisch korrekt heißen:
Die von den Antennen der neuen Mobilfunkstationen erzeugte Feldstärke darf 3 V/m nicht überschreiten oder
Die von den neuen Mobilfunkstationen erzeugte Feldstärke ...
Da die Feldstärke mit zunehmendem Abstand und bedingt durch Hindernisse abnimmt, ist wahrscheinlich im Quelltext auch der räumliche Geltungsbereich dieser Beschränkung präzisiert, wie z.B, in der 26. BImSchV: "in Gebäuden oder auf Grundstücken, die zum nicht nur vorübergehenden Aufenthalt von Menschen bestimmt sind"
http://www.gesetze-im-internet.de/bimschv_26/__2.html