GLOSSARY ENTRY (DERIVED FROM QUESTION BELOW) | ||||||
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12:34 Aug 5, 2006 |
German language (monolingual) [PRO] Law/Patents - Law (general) / Bedienungsanleitung | |||||||
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| Selected response from: Stephanie Wloch Germany Local time: 06:05 | ||||||
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SUMMARY OF ALL EXPLANATIONS PROVIDED | ||||
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4 | eigenen Absatz zum Nachteil eines anderen begünstigen |
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eigenen Absatz zum Nachteil eines anderen begünstigen Explanation: Ich habe hier eine Definition gefunden: http://www.arzneimittel-und-recht.de/04_rechtsprechung/5u550... Ein Handeln im geschäftlichen Verkehr „zu Wettbewerbszwecken" liegt vor, wenn es objektiv geeignet ist, den Absatz oder den Bezug einer Person zum Nachteil einer anderen zu begünstigen und wenn ferner der Handelnde zusätzlich in der Absicht vorgegangen ist, eigenen oder fremden Wettbewerb zu fördern und diese Absicht nicht völlig hinter anderen Beweggründen zurücktritt. Oberbegriff ist hier wohl der unlautere Wettbewerb. http://transpatent.com/gesetze/uwg.html UWG Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb Im Sinne dieses Gesetzes bedeutet 1. "Wettbewerbshandlung" jede Handlung einer Person mit dem Ziel, zugunsten des eigenen oder eines fremden Unternehmens den Absatz oder den Bezug von Waren oder die Erbringung oder den Bezug von Dienstleistungen, einschließlich unbeweglicher Sachen, Rechte und Verpflichtungen zu fördern. |
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