Freischreibung

German translation: unverzollt

GLOSSARY ENTRY (DERIVED FROM QUESTION BELOW)
German term or phrase:Freischreibung
Selected answer:unverzollt
Entered by: Kim Metzger

16:57 Oct 18, 2002
German language (monolingual) [PRO]
Law/Patents / Lieferbedingung/Vertrag
German term or phrase: Freischreibung
Vertrag: "Lieferbedingung: frei Empfänger, unversteuert, verzollt und Freischreibung"
Grzegorz Cygan (X)
Local time: 16:35
Vielleicht hilft dieses
Explanation:
Verzollung - einfach und schnell
Unter Freischreibung versteht man die vereinfachte
und somit schnellere Verzollung von bestimmten Sendungen mit geringem...

Leider geht der Satz nicht weiter.



--------------------------------------------------
Note added at 2002-10-18 17:27:02 (GMT)
--------------------------------------------------

Ein \"kaputter\" Link:

http://www.germanparcel.de/de/prod_int/gperfect.php3

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Note added at 2002-10-18 17:31:23 (GMT)
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Freischreibungsmöglichkeiten bei der Abfertigung zum Freien Verkehr
Es gibt bei der Abfertigung von Waren bei geringwertigen Waren einige Freischreibungsmöglichkeiten. Aber auch Waren mit einer bestimmten \"Geschichte\" (z.B. Übersiedlungsgut, Konsulargut u.a.) können ohne Erhebung von Abgaben abgefertigt (ff. verzollt) werden. Es gibt folgende Freischreibungsmöglichkeiten:

Im Reiseverkehr
Im Postverkehr

Sowie grundsätzlich: Art
Bedingungen zur Befreiung
Rechtsgrundlagen

--------------------------------
----------------------------------------------------------------
-----------------------------

Sendung mit geringem Wert
Wert unter 22 Euro, keine Verbrauchsteuer-
pflichtigen Waren
Art. 27-28 ZBefr.VO

Kleinsendung nicht- kommerzieller Art
nicht kommerziell (von Privat an Privat), Wert unter 45 Euro, keine Verbrauchssteuer- pflichtigen Waren
Art 29-31 ZBefr.VO

Waren im persönlichen Gepäck
Reisemitbringsel
nichtkommerziell (Privat) Wert unter 175 Euro
Art. 45-49 ZBefr.VO

Übersiedlungsgut
1 Jahr Wohnsitz im Ausland, 1/2 Jahr Waren im Besitz, nicht gewerblich, keine Verbr.St.-plichtigen Waren
Art. 2-10 ZBefr.VO

Heiratsgut
Hochzeitsgeschenke
1 Jahr Wohnsitz im Ausland, Nachweis der Eheschließung, keine Verbrauchsteuerplichtigen Waren (Tabak, Alkohol, Kaffee) gewerbliche Geschenke bis 2.300,00 DM (=1175,97 Euro)
Art. 11-15 ZBefr.VO

Erbschaftsgut
innerhalb 2 Jahre nach Erbschaft, keine verbrauchssteuer- plichtigen Waren, keine gewerbliche Waren, keine Nutzfahrzeuge oder Rohstoffe
Art. 16-19 ZBefr.VO

Warenmuster und Proben
Wert unter 22 Euro , nicht mehr als 5 Stück, erkennbar als Muster (nicht verwendbar für andere Zwecke)
Art. 91 ZBefr.VO

Rückwaren
Ausgeführte Waren innerhalb von 3 Jahren zurück, keine Erstattung von Steuern bei der Einfuhr, gleicher Zustand wie bei der Ausfuhr, auch als Teilsendung möglich
Art. 185-187 ZK

Absehen von der Festsetzung der EUST
Ware muß zollfrei sein (Tariflich oder aufgrund einer Präferenz), Empfänger muß Vorsteuerab- zugsberechtigt sein, EUSt-Wert unter 10,23 Euro (20,00 DM)
§ 15 EUStBV

Kleinbeträge
weniger als 0,51 Euro Abgaben bei Postabfertigung
sonst weniger als 2,56 Euro Abgaben (gesamt)
§23 ZollV

Lehr- Bildungs- und Forschungsmittel
nichtkommerzielle Gegenstände erzieherischen, Wissenschaftlichen oder kulturellen Charakters zur verwendung öffentlicher oder gemeinnütziger Einrichtungen und Anstalten deren Hauptzweck die Lehre oder Forschung ist. Div. einschränkungen
Art. 50 ff. ZBefr.VO

Hausrat für Zweitwohnungen
1 Jahr Wohnsitz im Ausland, 1/2 Jahr im Besitz, zur einrichtung eines (zweiten)Wohnsitzes im Inland, keine Vermietung der Wohnung zulässig
Art. 20-24 ZBefr.VO

Werbedrucke
Kataloge, Preislisten, Gebrauchsanweisungen o.ä. zur Verkaufsförderung. nur 1 Exemplar(je Prospekt)/Sendung oder nicht mehr als 1 kg.
Art. 94 ZBefr.VO

Investitionsgüter
Investitions- und Ausrüstungsgegenstände anläßlich einer Betriebsverlegung aus dem Ausland. Waren mind. 1 Jahr benutzt. Dem Betriebszweck entsprechende Waren. Gilt nicht bei Fusionen o.ä. Keine Lebensmittel. Einschränkungen bei PKW und Lagerwaren
Art. 32-42 ZBefr.VO

Düngemittel, Saatgut
Waren im grenzüberschreitenden Verkehr von landw. Betrieben u.a. Ernte-, Fang-, Saatgut, Düngemittel von grenznahen Landwirten. keine Verarbeitete Waren.
Art. 43-44 ZBefr.VO

Diese Liste ist NICHT abschließend (es gibt also noch einige davon...)

Diese Freischreibungsmöglichkeiten müssen entsprechend nachgewiesen werden, z.B. durch Rechnung, Bescheinigungen u.a.

http://www.zollamt-portal.de/freischreibung.htm
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Kim Metzger
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Verzollung - einfach und schnell
Unter Freischreibung versteht man die vereinfachte
und somit schnellere Verzollung von bestimmten Sendungen mit geringem...

Leider geht der Satz nicht weiter.



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Ein \"kaputter\" Link:

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Freischreibungsmöglichkeiten bei der Abfertigung zum Freien Verkehr
Es gibt bei der Abfertigung von Waren bei geringwertigen Waren einige Freischreibungsmöglichkeiten. Aber auch Waren mit einer bestimmten \"Geschichte\" (z.B. Übersiedlungsgut, Konsulargut u.a.) können ohne Erhebung von Abgaben abgefertigt (ff. verzollt) werden. Es gibt folgende Freischreibungsmöglichkeiten:

Im Reiseverkehr
Im Postverkehr

Sowie grundsätzlich: Art
Bedingungen zur Befreiung
Rechtsgrundlagen

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Sendung mit geringem Wert
Wert unter 22 Euro, keine Verbrauchsteuer-
pflichtigen Waren
Art. 27-28 ZBefr.VO

Kleinsendung nicht- kommerzieller Art
nicht kommerziell (von Privat an Privat), Wert unter 45 Euro, keine Verbrauchssteuer- pflichtigen Waren
Art 29-31 ZBefr.VO

Waren im persönlichen Gepäck
Reisemitbringsel
nichtkommerziell (Privat) Wert unter 175 Euro
Art. 45-49 ZBefr.VO

Übersiedlungsgut
1 Jahr Wohnsitz im Ausland, 1/2 Jahr Waren im Besitz, nicht gewerblich, keine Verbr.St.-plichtigen Waren
Art. 2-10 ZBefr.VO

Heiratsgut
Hochzeitsgeschenke
1 Jahr Wohnsitz im Ausland, Nachweis der Eheschließung, keine Verbrauchsteuerplichtigen Waren (Tabak, Alkohol, Kaffee) gewerbliche Geschenke bis 2.300,00 DM (=1175,97 Euro)
Art. 11-15 ZBefr.VO

Erbschaftsgut
innerhalb 2 Jahre nach Erbschaft, keine verbrauchssteuer- plichtigen Waren, keine gewerbliche Waren, keine Nutzfahrzeuge oder Rohstoffe
Art. 16-19 ZBefr.VO

Warenmuster und Proben
Wert unter 22 Euro , nicht mehr als 5 Stück, erkennbar als Muster (nicht verwendbar für andere Zwecke)
Art. 91 ZBefr.VO

Rückwaren
Ausgeführte Waren innerhalb von 3 Jahren zurück, keine Erstattung von Steuern bei der Einfuhr, gleicher Zustand wie bei der Ausfuhr, auch als Teilsendung möglich
Art. 185-187 ZK

Absehen von der Festsetzung der EUST
Ware muß zollfrei sein (Tariflich oder aufgrund einer Präferenz), Empfänger muß Vorsteuerab- zugsberechtigt sein, EUSt-Wert unter 10,23 Euro (20,00 DM)
§ 15 EUStBV

Kleinbeträge
weniger als 0,51 Euro Abgaben bei Postabfertigung
sonst weniger als 2,56 Euro Abgaben (gesamt)
§23 ZollV

Lehr- Bildungs- und Forschungsmittel
nichtkommerzielle Gegenstände erzieherischen, Wissenschaftlichen oder kulturellen Charakters zur verwendung öffentlicher oder gemeinnütziger Einrichtungen und Anstalten deren Hauptzweck die Lehre oder Forschung ist. Div. einschränkungen
Art. 50 ff. ZBefr.VO

Hausrat für Zweitwohnungen
1 Jahr Wohnsitz im Ausland, 1/2 Jahr im Besitz, zur einrichtung eines (zweiten)Wohnsitzes im Inland, keine Vermietung der Wohnung zulässig
Art. 20-24 ZBefr.VO

Werbedrucke
Kataloge, Preislisten, Gebrauchsanweisungen o.ä. zur Verkaufsförderung. nur 1 Exemplar(je Prospekt)/Sendung oder nicht mehr als 1 kg.
Art. 94 ZBefr.VO

Investitionsgüter
Investitions- und Ausrüstungsgegenstände anläßlich einer Betriebsverlegung aus dem Ausland. Waren mind. 1 Jahr benutzt. Dem Betriebszweck entsprechende Waren. Gilt nicht bei Fusionen o.ä. Keine Lebensmittel. Einschränkungen bei PKW und Lagerwaren
Art. 32-42 ZBefr.VO

Düngemittel, Saatgut
Waren im grenzüberschreitenden Verkehr von landw. Betrieben u.a. Ernte-, Fang-, Saatgut, Düngemittel von grenznahen Landwirten. keine Verarbeitete Waren.
Art. 43-44 ZBefr.VO

Diese Liste ist NICHT abschließend (es gibt also noch einige davon...)

Diese Freischreibungsmöglichkeiten müssen entsprechend nachgewiesen werden, z.B. durch Rechnung, Bescheinigungen u.a.

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