GLOSSARY ENTRY (DERIVED FROM QUESTION BELOW) | ||||||
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16:57 Oct 18, 2002 |
German language (monolingual) [PRO] Law/Patents / Lieferbedingung/Vertrag | |||||||
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| Selected response from: Kim Metzger Mexico Local time: 08:35 | ||||||
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SUMMARY OF ALL EXPLANATIONS PROVIDED | ||||
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3 | Vielleicht hilft dieses |
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Vielleicht hilft dieses Explanation: Verzollung - einfach und schnell Unter Freischreibung versteht man die vereinfachte und somit schnellere Verzollung von bestimmten Sendungen mit geringem... Leider geht der Satz nicht weiter. -------------------------------------------------- Note added at 2002-10-18 17:27:02 (GMT) -------------------------------------------------- Ein \"kaputter\" Link: http://www.germanparcel.de/de/prod_int/gperfect.php3 -------------------------------------------------- Note added at 2002-10-18 17:31:23 (GMT) -------------------------------------------------- Freischreibungsmöglichkeiten bei der Abfertigung zum Freien Verkehr Es gibt bei der Abfertigung von Waren bei geringwertigen Waren einige Freischreibungsmöglichkeiten. Aber auch Waren mit einer bestimmten \"Geschichte\" (z.B. Übersiedlungsgut, Konsulargut u.a.) können ohne Erhebung von Abgaben abgefertigt (ff. verzollt) werden. Es gibt folgende Freischreibungsmöglichkeiten: Im Reiseverkehr Im Postverkehr Sowie grundsätzlich: Art Bedingungen zur Befreiung Rechtsgrundlagen -------------------------------- ---------------------------------------------------------------- ----------------------------- Sendung mit geringem Wert Wert unter 22 Euro, keine Verbrauchsteuer- pflichtigen Waren Art. 27-28 ZBefr.VO Kleinsendung nicht- kommerzieller Art nicht kommerziell (von Privat an Privat), Wert unter 45 Euro, keine Verbrauchssteuer- pflichtigen Waren Art 29-31 ZBefr.VO Waren im persönlichen Gepäck Reisemitbringsel nichtkommerziell (Privat) Wert unter 175 Euro Art. 45-49 ZBefr.VO Übersiedlungsgut 1 Jahr Wohnsitz im Ausland, 1/2 Jahr Waren im Besitz, nicht gewerblich, keine Verbr.St.-plichtigen Waren Art. 2-10 ZBefr.VO Heiratsgut Hochzeitsgeschenke 1 Jahr Wohnsitz im Ausland, Nachweis der Eheschließung, keine Verbrauchsteuerplichtigen Waren (Tabak, Alkohol, Kaffee) gewerbliche Geschenke bis 2.300,00 DM (=1175,97 Euro) Art. 11-15 ZBefr.VO Erbschaftsgut innerhalb 2 Jahre nach Erbschaft, keine verbrauchssteuer- plichtigen Waren, keine gewerbliche Waren, keine Nutzfahrzeuge oder Rohstoffe Art. 16-19 ZBefr.VO Warenmuster und Proben Wert unter 22 Euro , nicht mehr als 5 Stück, erkennbar als Muster (nicht verwendbar für andere Zwecke) Art. 91 ZBefr.VO Rückwaren Ausgeführte Waren innerhalb von 3 Jahren zurück, keine Erstattung von Steuern bei der Einfuhr, gleicher Zustand wie bei der Ausfuhr, auch als Teilsendung möglich Art. 185-187 ZK Absehen von der Festsetzung der EUST Ware muß zollfrei sein (Tariflich oder aufgrund einer Präferenz), Empfänger muß Vorsteuerab- zugsberechtigt sein, EUSt-Wert unter 10,23 Euro (20,00 DM) § 15 EUStBV Kleinbeträge weniger als 0,51 Euro Abgaben bei Postabfertigung sonst weniger als 2,56 Euro Abgaben (gesamt) §23 ZollV Lehr- Bildungs- und Forschungsmittel nichtkommerzielle Gegenstände erzieherischen, Wissenschaftlichen oder kulturellen Charakters zur verwendung öffentlicher oder gemeinnütziger Einrichtungen und Anstalten deren Hauptzweck die Lehre oder Forschung ist. Div. einschränkungen Art. 50 ff. ZBefr.VO Hausrat für Zweitwohnungen 1 Jahr Wohnsitz im Ausland, 1/2 Jahr im Besitz, zur einrichtung eines (zweiten)Wohnsitzes im Inland, keine Vermietung der Wohnung zulässig Art. 20-24 ZBefr.VO Werbedrucke Kataloge, Preislisten, Gebrauchsanweisungen o.ä. zur Verkaufsförderung. nur 1 Exemplar(je Prospekt)/Sendung oder nicht mehr als 1 kg. Art. 94 ZBefr.VO Investitionsgüter Investitions- und Ausrüstungsgegenstände anläßlich einer Betriebsverlegung aus dem Ausland. Waren mind. 1 Jahr benutzt. Dem Betriebszweck entsprechende Waren. Gilt nicht bei Fusionen o.ä. Keine Lebensmittel. Einschränkungen bei PKW und Lagerwaren Art. 32-42 ZBefr.VO Düngemittel, Saatgut Waren im grenzüberschreitenden Verkehr von landw. Betrieben u.a. Ernte-, Fang-, Saatgut, Düngemittel von grenznahen Landwirten. keine Verarbeitete Waren. Art. 43-44 ZBefr.VO Diese Liste ist NICHT abschließend (es gibt also noch einige davon...) Diese Freischreibungsmöglichkeiten müssen entsprechend nachgewiesen werden, z.B. durch Rechnung, Bescheinigungen u.a. http://www.zollamt-portal.de/freischreibung.htm |
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