10:17 Nov 13, 2000 |
German to English translations [PRO] Bus/Financial | |||||||
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Summary of answers provided | ||||
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na | written and oral exams, with the oral exam taking place before a board of examiners |
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na | it is a repeat exam |
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na | Follow-up |
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na | See below |
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written and oral exams, with the oral exam taking place before a board of examiners Explanation: According to these sources, a kommissionelle Prüfung consists of 2 parts, a written and an oral part, with the oral exam taking place before a board of examiners. I'll leave it up to you to make a more elegant and succinct phrase out of all that. Was ist eine kommissionelle Prüfung? Für eine kommissionelle Prüfung muss man sich vor dem Antreten am Dekanat anmelden, und zwar für einen der sechs angebotenen regulären Prüfungstermine. Dann geht man ganz normal zu dieser schriftlichen Prüfung. Nachdem diese beurteilt wurde, erhält man schriftlich die Einladung zu einer mündlichen Prüfung vor einem Prüfungssenat, dem die/derStudiendekan/in vorsitzt, und der aus wenigstens 2 weiteren Prüfern besteht, u.a. dem Prüfer der Lehrveranstaltung. Diese mündliche Prüfung findet jedenfalls statt, egal ob der schriftliche Prüfungsteil positiv oder negativ beurteilt wurde. Die Summe der schriftlichen und mündlichen Leistungen ergeben dann die Note dieser kommissionellen Prüfung. http://www.cg.tuwien.ac.at/courses/wiederholung.html Kommissionelle Prüfungen bestehen in jedem Fall aus einem schriftlichen und einem mündlichen Teil. http://www.emst.tuwien.ac.at/Schwarzes_brett_de/prfg.htm Die 1. Diplomprüfung Die 1. Diplomprüfung beendet den 1. Abschnitt und kann auf verschiedene Weise abgelegt werden: Einzelprüfungen (= "Scheinesammeln") - Du absolvierst alle Fächer des Abschnittes, reichst die Zeugnisse ein und erhältst dafür das 1. Diplomprüfungszeugnis. Dies ist die einfachste Vorgangsweise. Kommissionelle Prüfung = alles auf einmal. Diese Möglichkeit wird äußerst selten in Anspruch genommen. Die 2. Diplomprüfung Sie beendet ein ordentliches Diplomstudium und ist in zwei Teilen abzulegen: Der erste Teil der 2. Diplomprüfung kann (wie die 1. Diplomprüfung) entweder in Form von Einzelprüfungen oder als eine kommissionelle Prüfung abgelegt werden und umfaßt alle im Studienplan vorgesehenen Prüfungsfächer. Als Voraussetzung für die Zulassung zum zweiten Teil der 2. Diplomprüfung muß eine Diplomarbeit approbiert (positiv beurteilt) werden. Diese Prüfung ist kommissionell abzulegen und hat zu umfassen: http://boeh10.kfunigraz.ac.at/~fv-gewi/anfang.html HTH, and good luck! |
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it is a repeat exam Explanation: Under the Austrian system, a "Kommissionelle" (even used without the word Prüfung), is usually the third and final attempt at taking an examination. I studied at the University of Vienna, and many students failed their examinations there (translation department); they were allowed 2 to 3 repeat exams (depending on whether it was for one's undergraduate or graduate studies). Once they had exhausted all of these, they were allowed one more attempt ("Kommissionelle"). In this case, your paper was then marked by 3 markers (or, in the case of an oral exam, you had to take the exam before 3 examiners). I hope this helps. |
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Follow-up Explanation: I would require more of a context. However, in order to cover all bases, I suggest using "examination before a board of examiners". Keep it as general as possible. The answer suggested by my colleague above is a bit too long-winded. |
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See below Explanation: I found this site, which corroborates the explanation given by CTrans: Wiederholung von Prüfungen und Übungen Rechtliche Grundlagen gemäß UStG93 -------------------------------------------------------------------------------- Wie ist die Gesetzeslage? Seit 1. August 1997 gilt gemäß UniStG93: § 57 (8) Wenn eine Studierende oder ein Studierender die Prüfung ohne wichtigen Grund abbricht, ist die Prüfung negativ zu beurteilen. Ob ein wichtiger Grund vorliegt, hat die Studiendekanin oder der Studiendekan auf Antrag der oder des Studierenden mit Bescheid festzustellen. § 58 (2) Die Studierenden sind berechtigt, negativ beurteilte Prüfungen in Studien, die nicht in Abschnitte gegliedert sind, und im ersten Studienabschnitt der in Abschnitte gegliederten Studien dreimal, in den weiteren Abschnitten viermal zu wiederholen. § 58 (4) Ab der dritten Wiederholung von Lehrveranstaltungsprüfungen ist die Prüfung auf Antrag der oder des Studierenden kommissionell abzuhalten, wenn ein einziger Prüfungsvorgang am Ende der Lehrveranstaltung erfolgt. Was heißt das für Vorlesungen mit schriftlicher Prüfung? Man darf im ersten Studienabschnitt viermal / im zweiten Studienabschnitt fünfmal zu jeder Vorlesungsprüfung antreten. Ab dem 4. Antreten kann man auf eine kommissionelle Prüfung bestehen. Tut man das nicht, so zählt ausschließlich die schriftlich erbrachte Leistung. Wenn man beim vierten / fünften Mal nicht besteht, so ist man von diesem Studium in ganz Österreich ausgeschlossen. Man kann dann noch ein anderes Studium wählen, wobei bestandene Lehrveranstaltungsprüfungen angerechnet werden. Oder man studiert ein "Individuelles Diplomstudium", das ist eine Verbindung von Fächern aus verschiedenen Diplomstudien. Dies wird jedoch nur genehmigt, wenn es sich von einem festgelegten Diplomstudium ausreichend unterscheidet, also ist das Austauschen eines einzelnen Faches sicher nicht auf diese Art möglich. Was heißt das für Übungen? Übungen zählen wie Vorlesungen, man darf sie also viermal / fünfmal probieren. Was ist eine kommissionelle Prüfung? Für eine kommissionelle Prüfung muss man sich vor dem Antreten am Dekanat anmelden, und zwar für einen der sechs angebotenen regulären Prüfungstermine. Dann geht man ganz normal zu dieser schriftlichen Prüfung. Nachdem diese beurteilt wurde, erhält man schriftlich die Einladung zu einer mündlichen Prüfung vor einem Prüfungssenat, dem die/derStudiendekan/in vorsitzt, und der aus wenigstens 2 weiteren Prüfern besteht, u.a. dem Prüfer der Lehrveranstaltung. Diese mündliche Prüfung findet jedenfalls statt, egal ob der schriftliche Prüfungsteil positiv oder negativ beurteilt wurde. Die Summe der schriftlichen und mündlichen Leistungen ergeben dann die Note dieser kommissionellen Prüfung. Warum keine Ausnahmen? International gibt es in fast keinem Universitätssystem mehr Antrittsmöglichkeiten zu einer Prüfung als in Österreich. Wer es nicht schafft, eine Pflichtlehrveranstaltung in vier bzw. fünf Versuchen positiv zu absolvieren, studiert wahrscheinlich das Falsche oder nicht ernsthaft genug. Die Lehrenden der TU Wien haben auch eine Verpflichtung der Qualität ihrer Absolventen gegenüber, und schaden mit Ausnahmen vor allem den Absolventen unserer Universität. Daher sind Ausnahmen von dieser Regelung generell nicht möglich. Reference: http://www.cg.tuwien.ac.at/courses/wiederholung.html. |
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