08:24 Nov 9
Entschuldigung, meine ANgabe war nicht ganz richtig. Es heißt:
"Erstkunde" ist der Verbraucher, der als erstes das Produkt erworben hat von der FIrma XYZ, einem Händler oder einer anderen natürlichen oder juristischen Person, die das Produkt im Rahmen ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit wiederverkauft oder installiert.
Der Erstkunde kann also das Produkt auch vom Einzelhändler erworben haben. |