18:45 Feb 16, 2005 |
German to English translations [PRO] Law/Patents - Law (general) | |||||||
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| Selected response from: Michael Kucharski Local time: 06:43 | ||||||
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4 +1 | s.u. |
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Discussion entries: 2 | |
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erweiterter und verlängerter Eigentumsvorbehalt. s.u. Explanation: Erweiterter Eigentumsvorbehalt: Dabei wird vereinbart, dass das Eigentum an einer verkauften Sache nicht bereits mit der Bezahlung des Kaufpreises, sondern erst mit Bezahlung aller Forderungen gegen den Käufer auf den Käufer übergehen soll. (Ist nach österr. Recht unwirksam). Verlngerter Eigentumsvorbehalt: Hier wird zum Schutz des Verkäufers vereinbart, dass der Käufer schon jetzt für den Fall der Weiterveräußerung der Vorbehaltssache die Kaufpreisforderung aus der Weiterveräußerung an den Verkäufer abtritt (oder den Kaufpreis übereignet). (Ist nach österr. Recht wirksam). Ich würde in beiden Fällen mit "extended retention/reservation of title" vorgehen (vielleicht unter Setzung eines Klammerausdrucks oder Beifügung einer Fußnote). Ich denke, diese Rechtskonstruktion gibt es im Anglo-amerikanischen Bereich nicht. Ich hoffe, dies hilft dir weiter! |
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