voir forum 14:43 Sep 15
Urlaubsgeld = Urlaubsgeld ist eine zusätzliche, über das Urlaubsentgelt hinaus für die Dauer des Urlaubs gezahlte Vergütung. Ein Anspruch auf zusätzliches Urlaubsgeld hat der Arbeitnehmer nur dann, wenn dies in einem Tarifvertrag, in einer Betriebsvereinbarung oder im einzelnen Arbeitsvertrag ausdrücklich vereinbart ist. Das Urlaubsgeld kann ausgewiesen sein entweder in Form eines betimmten Geldbetrags für die gesamte Dauer des Urlaubs, pro Urlaubstag oder in Form eines prozentualen Anteils vom Urlaubsentgelt pro Urlaubstag. |