Hallo Helga 09:54 Feb 9
In gewisser Weise betrachte ich die Frage als gegenstandslos, weil die deutsche Regelung (hier geht es ja sicher um Verbraucherrechte) beim Verkauf in einem frz-sprachigen Land ohnehin nicht anwendbar ist. Das hindert Kunden nicht daran, uns oft seitenweise solche Regelungen übersetzen zu lassen, die dann eben hinterher vom Service juridique in F/B/CH durch örtliche Bestimmungen ersetzt werden müssen!
Wenn es um tatsächlich anwendbare Paragraphen geht, lasse ich das Zeichen § allenfalls für ein Publikum von gewieften Juristen stehen. Auch "paragraphe" ist leicht missverständlich. Daher stimme ich den Kollegen zu, wenn sie article schreiben. Umgekehrt, vom Frz. ins Deutsche, ist es aber m.E. besser, den article nicht zum Paragraphen umzufunktionieren, sondern Artikel beizubehalten. |