French translation: la partie mise en cause / citée en intervention forcée
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GLOSSARY ENTRY (DERIVED FROM QUESTION BELOW)
German term or phrase:
Streitverkündungsempfängerin
French translation:
la partie mise en cause / citée en intervention forcée
Explanation: Ist es hier wirklich die Streitverkündungsempfängerin? Dann hat sie offenbar ihrerseits "weiteren Dritten" den Streit verkündet mit der Aufforderung, ihr beizutreten.
Normalerweise fordert der Streitverkünder den "Streitverkündeten" auf, ihm -oder seltener: der Gegenpartei - beizutreten.
Mir fällt gerade auf, dass Juristen offenbar nur bis 3 zählen können: Erster,Zweiter, Dritter, weiterer Dritter ;-)
-------------------------------------------------- Note added at 19 Min. (2012-01-22 17:10:59 GMT) --------------------------------------------------
"mise en cause" wird auch in anderen Zusammenhängen benutzt, "citée en intervention forcée" ist eine eindeutige Wendung und m.E. deshalb vorzuziehen.
-------------------------------------------------- Note added at 22 Min. (2012-01-22 17:13:37 GMT) --------------------------------------------------
Der Streitverkündete, also der Dritte, dem der Streit verkündet wurde, kann dem Streit auf Seiten des Klägers oder des Beklagten beitreten. Er kann den Streit auch weiter verkünden, ohne selbst beitreten zu müssen. Mit der Zustellung wirken sich jedoch alle Feststellungen als bindend aus, wenn wirksam der Streit verkündet wurde. Sollte er beitreten, dann gelten für ihn nach § 74 Abs. 1 ZPO die Vorschriften der Nebenintervention (Streithilfe). http://de.wikipedia.org/wiki/Streitverkündung
-------------------------------------------------- Note added at 30 Min. (2012-01-22 17:21:07 GMT) --------------------------------------------------
Wenn ich noch nicht alles vergessen habe, kann ein Nebenintervenient oder ein Streitverkündeter aber immer nur einer der beiden Hauptparteien des Verfahrens beitreten (§ 66 Abs.1 ZPO) - ich habe deshalb Zweifel, ob die Aufforderung hier richtig ist oder eher dahin hätte gehen müssen, der (Haupt-)Partei beizutreten, der xxx ggf. beigetreten ist. Das zu überprüfen ist nun aber weiß Gott nicht Aufgabe des Übersetzers.
Damit meine ich das hier:
Mir fällt gerade auf, dass Juristen offenbar nur bis 3 zählen können: Erster,Zweiter, Dritter, weiterer Dritter ;-)
Ich glaube hier geht es garnicht um das Zählen im Sinne von Ordnungszahlen, sondern um das Zählen in folgendem Sinne:
Partei Eins: PRO
Partei Zwei: CONTRA
Partei Drei (hier müsste man "drei" vielleicht "unbeteiligt, nicht von vornherein einbezogen, weder pro noch contra" verstehen und übersetzen):
Eine Ausprägung dessen ist auf Englisch die "Third Party Liability" - die Verpflchtung zur Haftung gegenüber Unbeteiligten.
Das, obwohl ich große Vorbehalte und schlechte Erfahrungen mit diesem Berufsstand habe (selbst aber 'Schmalspur'-Kenntnisse habe) zur Ehrenrettung der Juristen und ihren Zahlenkenntnissen.
la partie mise en cause / citée en intervention forcée
Explanation: Ist es hier wirklich die Streitverkündungsempfängerin? Dann hat sie offenbar ihrerseits "weiteren Dritten" den Streit verkündet mit der Aufforderung, ihr beizutreten.
Normalerweise fordert der Streitverkünder den "Streitverkündeten" auf, ihm -oder seltener: der Gegenpartei - beizutreten.
Mir fällt gerade auf, dass Juristen offenbar nur bis 3 zählen können: Erster,Zweiter, Dritter, weiterer Dritter ;-)
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"mise en cause" wird auch in anderen Zusammenhängen benutzt, "citée en intervention forcée" ist eine eindeutige Wendung und m.E. deshalb vorzuziehen.
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Der Streitverkündete, also der Dritte, dem der Streit verkündet wurde, kann dem Streit auf Seiten des Klägers oder des Beklagten beitreten. Er kann den Streit auch weiter verkünden, ohne selbst beitreten zu müssen. Mit der Zustellung wirken sich jedoch alle Feststellungen als bindend aus, wenn wirksam der Streit verkündet wurde. Sollte er beitreten, dann gelten für ihn nach § 74 Abs. 1 ZPO die Vorschriften der Nebenintervention (Streithilfe). http://de.wikipedia.org/wiki/Streitverkündung
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Wenn ich noch nicht alles vergessen habe, kann ein Nebenintervenient oder ein Streitverkündeter aber immer nur einer der beiden Hauptparteien des Verfahrens beitreten (§ 66 Abs.1 ZPO) - ich habe deshalb Zweifel, ob die Aufforderung hier richtig ist oder eher dahin hätte gehen müssen, der (Haupt-)Partei beizutreten, der xxx ggf. beigetreten ist. Das zu überprüfen ist nun aber weiß Gott nicht Aufgabe des Übersetzers.
Claus Sprick Germany Local time: 03:14 Specializes in field Native speaker of: German PRO pts in category: 4