κι αλλο συγκείμενο αν βοηθήσει 11:19 Aug 30, 2010
Selbstbehalt
Der nach Nrn. 5.1. bis 5.4. ermittelte Betrag wird je Versicherungsfall um den vereinbarten
Selbstbehalt, mindestens sieben Ausfalltage gekürzt. Bei einem zeitlichen Selbstbehalt hat der
Versicherungsnehmer denjenigen Teil selbst zu tragen, der sich zu dem Gesamtbetrag verhält
wie der zeitliche Selbstbehalt zu dem Gesamtzeitraum der Unterbrechung oder der Beeinträchtigung
der technischen Einsatzmöglichkeit. In der Berechnung werden nur Zeiten berücksichtigt,
in denen die versicherte Photovoltaikanlage ohne Eintritt des Versicherungsfalles betrieben worden
wäre. Tage mit Beeinträchtigungen der technischen Einsatzmöglichkeit (Minderleistungen)
werden zu vollen Unterbrechungstagen zusammengefasst. Der Gesamtzeitraum endet spätestens
mit Ablauf der Haftzeit. Bei mehreren Sachschäden an derselben Sache, zwischen denen
ein Ursachenzusammenhang besteht, wird der Selbstbehalt nur einmal abgezogen. |