Kontekst 12:45 Jul 7, 2003
IN ANBEGRACHT DER TATSACHE, dass die Erkl�rung der Konferenz der Vereinten Nationen �ber die Menschliche Umwelt bereits 1972 in ihrem Grundsatz I proklamiert hat, dass der Mensch ein Grundrecht auf Freiheit, Gleichheit und angemessene Lebensbedingungen in einer Umwelt hat, die ihm ein Leben in W�rde und Wohlstand erlaubt und dass er die feierliche Verpflichtung hat, die Umwelt f�r gegenw�rtige und k�nftige Generationen zu sch�tzen, IN ANBETRACHT DER TATSACHE, dass sp�ter in der Erkl�rung von R�o de Janeiro �ber Umwelt und Entwicklung von 1992 darauf hingewiesen wurde, dass die Menschen Mittelpunkt aller Sorgen um eime vertretbare Entwcklung zu sein hat und ein Recht auf ein gesundes und produktives Leben in Harmonie mit der Natur hat, IN ANBETRACHT DER TATSACHE, dass der Grundsatz in dieser Form auch in regionalen Instrumenten festgeschrieben wurde, wie der Afrikanischen Charta der Menschenrechte und der Rechte der V�lker, 1981, dem Protokoll von San Salvador �ber wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte, 1988, und dem Abkommen �ber den Zugang zu Information, Beteiligung der �ffentlichkeit an den Entscheidungsprozessen und Zugang zur Justiz in Umweltfragen, das im Rahmen der Vierten Ministerkonferenz f�r Umwelt in Europa vom 23. bis zum 25. Juni 1998 in D�nemarkt abgeschlossen wurde, IN ANBETRACHT auch der Konvention �ber die Biologische Vielfalt, von 1992, der Rahmenkonvention der Vereinten Nationen �ber die Klimaver�nderung, von 1992, die Konvention der Vereinten Nationen, von 1994 �ber den Kampf gegen die Ver�dung in den von schwerer Trockenheit betroffenenen L�ndern und/oder die Ver�dung insbesondere in Afrika, und die Konvention 169 der Internationalen Arbeitsorganisation �ber Eingeborenen- und Stammesv�lker in unabh�ngigen L�ndern, von 1989, IN ANBETRACHT DER TATSACHE, dass der am 14. Dezember 1990 von der Generalversammlung der Vereinten Nationen gefasste Beschluss 45/94 erkl�rt, dass jeder Mensch das Recht hat, in einer angemessenen Umwelt zu leben, die seine Gesundheit und sein Wohlergehen sichert, IN ANBETRACHT DER TATSACHE, dass das Institut f�r V�lkerrecht ...
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