GLOSSARY ENTRY (DERIVED FROM QUESTION BELOW) | ||||||
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15:52 Feb 16, 2006 |
German to Italian translations [PRO] Bus/Financial - Business/Commerce (general) / Social security | |||||||
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| Selected response from: Gabriele Gileno Infeld Austria Local time: 03:32 | ||||||
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4 +1 | tipo di avvanzamento (di livello) |
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Vorrükungsart tipo di avvanzamento (di livello) Explanation: Unter Vorrückung findest Du einiges, z. B. http://www.uibk.ac.at/c/cd/cd04/fskusu96.html Hier geht es um den Karenzurlaub, wie er dann für die Pensionsstufen bzw. Karriere berücksichtigt wird. 2. Präsenz- oder Zivildienst Ein Universitätsassistent oder ein Vertragsassistent, der den ordentlichen Präsenz- oder Zivildienst ableistet, ist für diese Zeit von der Erfüllung seiner Dienstpflichten als Universitätsassistent bzw. Vertragsassistent befreit, erhält aber auch den ihm als Universitätsassistent gebührenden Monatsbezug bzw. das ihm als Vertragsassistent gebührende Monatsentgelt nicht, sondern wird nach dem Heeresgebührengesetz bzw. nach dem Zivildienstgesetz besoldet. Das zeitlich begrenztes Dienstverhältnis eines Universitätsassistenten bleibt aufrecht und verlängert sich gemäß § 175 Abs. 2 Z 2 lit. a BDG (der Wortlaut ist unter "KARENZURLAUB"in III. A. 1. wiedergegeben) auf bis zu sechs Jahre. Eine Verlängerung des provisorischen Dienstverhältnisses eines Universitätsassistenten um die Zeiten der Ableistung des ordentlichen Präsenz- oder Zivildienstes ist im BDG nicht vorgesehen. ***Die Zeit, die ein Universitätsassistenten zur Ableistung des ordentlichen Präsenz- oder Zivildienstes aufgewendet hat, wird für besoldungsmäßige Rechte, die von der Dauer des Dienstverhältnisses abhängen (z.B. für die Vorrückung in höhere Bezüge gemäß § 8 GG ; für die Erfüllung der Voraussetzung für den Anspruch eines Universitätsassistenten auf die Dienstzulage gemäß § 48 Abs. 2 GG ; für die Höhe einer Abfertigung gemäß § 54 GG ; für die Bemessung des Ruhegenusses nach den Bestimmungen des PG), voll angerechnet.*** Grüsse Gabriele |
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