Ustawa WpHG (
http://www.gesetze-im-internet.de/bundesrecht/wphg/gesamt.pd... definiuje w §12 "Inseider Papiere" jako papiery wartościowe:
1) die an einer inländischen Börse zum Handel zugelassen oder in den regulierten Markt oder in den Freiverkehr
einbezogen sind
2) die in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union oder einem anderen Vertragsstaat des
Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum zum Handel an einem organisierten Markt zugelassen
sind oder
3) deren Preis unmittelbar oder mittelbar von Finanzinstrumenten nach Nummer 1 oder Nummer 2 abhängt.
Następnie w oparciu o poj. "Insiderpapier" w §13 definiuje pojęcie "Insiderinformation" jako:
"Eine Insiderinformation ist eine konkrete Information über nicht öffentlich bekannte Umstände, die sich auf
einen oder mehrere Emittenten von Insiderpapieren oder auf die Insiderpapiere selbst beziehen und die geeignet
sind, im Falle ihres öffentlichen Bekanntwerdens den Börsen- oder Marktpreis der Insiderpapiere erheblich
zu beeinflussen."