Aug 31, 2008 18:08
16 yrs ago
German term
anrechenbaren Kosten
German to Polish
Law/Patents
Law: Contract(s)
Allgemeine Vertragsbedingungen
§ 18 Kostenbegriffe
Die im Zusammenhang mit der Ermittlung der anrechenbaren Kosten verwendeten Begriffe sind wie folgt zu verstehen:
a) Die "vorläufige Kostenannahme" dient zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses der grob überschlägigen Ermittlung der Gesamtkosten anhand entsprechender Erfahrungswerte oder typisierender Kennwerte.
b) Die "Kostenschätzung" dient zur überschlägigen Ermittlung der Gesamtkosten und ist vorläufige Grundlage der Finanzierungsüberlegungen. Sie ist unter Benutzung von Erfahrungswerten aufzustellen.
Die im Zusammenhang mit der Ermittlung der anrechenbaren Kosten verwendeten Begriffe sind wie folgt zu verstehen:
a) Die "vorläufige Kostenannahme" dient zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses der grob überschlägigen Ermittlung der Gesamtkosten anhand entsprechender Erfahrungswerte oder typisierender Kennwerte.
b) Die "Kostenschätzung" dient zur überschlägigen Ermittlung der Gesamtkosten und ist vorläufige Grundlage der Finanzierungsüberlegungen. Sie ist unter Benutzung von Erfahrungswerten aufzustellen.
Proposed translations
(Polish)
4 -1 | koszty podlegające rozliczeniu | Dariusz Prochotta |
Proposed translations
-1
1 hr
Selected
koszty podlegające rozliczeniu
tutaj tak to należy rozumieć
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Comment: "dziękię wszystkim dyskutującym"
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