Niekoniecznie nieuctwo, mysle, ze chodzi o to wlasnie:
"„Die kalendermäßige Befristung eines Arbeitsvertrages ohne Vorliegen eines sachlichen Grundes ist bis zu einer Dauer von fünf Jahren zulässig, wenn der Arbeitnehmer bei Beginn des befristeten Arbeitsverhältnisses das 52. Lebensjahr vollendet hat und unmittelbar vor Beginn des befristeten Arbeitsverhältnisses mindestens vier Monate beschäftigungslos […] gewesen ist, Transferkurzarbeitergeld bezogen, oder an einer öffentlich geförderten Beschäftigungsmaßnahme […] teilgenommen hat.“
http://de.wikipedia.org/wiki/Befristetes_Arbeitsverhältnis
Stylistycznie brzmi to rzeczywiscie rozpaczliwie, ale sadze, ze naprawde chodzi o "Sachlicher Grund der Befristung" (albo, scisle mowiac, o jego brak).