Teilung aufgrund VN
VN = Veränderungsnachweis
Habe hier einen Veränderungsnachweis des Katasteramtes vorliegen, wonach das Grundstück in zwei Teile geteilt wird/wurde und diese unter neuen BV-Nummern eingetragen werden.
Mit beigefügt ist die Genehmigung nach § 8 BauO NRW.
Mein Kollege, von dem ich das Pensum übernommen habe hat verfügt: WV 2 Monate, Auflassung pp.
Jetzt bekomme ich die Akte auf den Tisch. Brauche ich denn jetzt noch irgendwas? Ich hätte allerhöchstens einen Antrag vom Eigentümer verlangt, aber bestimmt keine Auflassung.
Kann ich nicht auch einfach aufgrund des VN's eintragen?
http://www.rechtspflegerforum.de/showthread.php?43195-Teilun...