Die salvatorische Klausel befindet sich meist am Ende eines Vertrages
Explanation: Salvatorische Klausel
Im Rahmen der Vertragsfreiheit der Parteien vereinbarte Vertragsklausel, die bestimmt, dass der Vertrag im Ganzen gьltig bleiben soll, wenn einzelne Regelungen im Vertrag ganz oder teilweise ungьltig sind.
Grundsдtzlich fьhrt die Unwirksamkeit einer einzelnen Bestimmung im Vertrag zur so genannten Teilnichtigkeit des Vertrages, so dass im Zweifel - wenn sich aus dem hypothetischen Willen der Parteien nichts anderes ergibt - das gesamte Rechtsgeschдft nichtig ist (§ 139 Bьrgerliches Gesetzbuch, BGB).
Diese Rechtsfolge soll durch die Aufnahme einer salvatorischen Klausel in den Vertrag vermieden werden, um im Interesse der Parteien am Restvertrag festhalten zu kцnnen.
Darьber hinaus werden hдufig die allgemein geltenden Grundsдtze der ergдnzenden Vertragsauslegung in die salvatorische Klausel aufgenommen, nach denen sich das Recht bestimmt, das an die Stelle einer ungьltigen oder lьckenhaften Regelung tritt. Eine solche Regelung ist streng genommen ьberflьssig, wird aber zur Klarstellung oft in den Vertrag eingefьgt.
Eine salvatorische Klausel ist hдufig so oder дhnlich formuliert:
"Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam oder undurchfьhrbar sein oder nach Vertragsschluss unwirksam oder undurchfьhrbar werden, bleibt davon die Wirksamkeit des Vertrages im ьbrigen unberьhrt. An die Stelle der unwirksamen oder undurchfьhrbaren Bestimmung soll diejenige wirksame und durchfьhrbare Regelung treten, deren Wirkungen der wirtschaftlichen Zielsetzung am nдchsten kommen, die die Vertragsparteien mit der unwirksamen bzw. undurchfьhrbaren Bestimmung verfolgt haben. Die vorstehenden Bestimmungen gelten entsprechend fьr den Fall, dass sich der Vertrag als lьckenhaft erweist."
Sind Allgemeine Geschдftsbedingungen (AGB) zum Teil unwirksam, gilt § 139 BGB nicht. Hier ist schon per Gesetz eine Weitergeltung des Restvertrages vorgesehen (§ 306 BGB). An die Stelle der unwirksamen Regelungen treten die gesetzlichen Bestimmungen. Einer salvatorischer Klausel bedarf es deshalb nicht. Regelungen zur ergдnzenden Vertragsauslegung in Allgemeinen Geschдftsbedingungen sind hдufig wegen VerstoЯ gegen das Transparenzgebot (§ 307 Absatz 1 Satz 2 BGB) unwirksam.
Praxistipp:
Die salvatorische Klausel befindet sich meist am Ende eines Vertrages.
Reference: http://www.rechtslexikon-online.de/Salvatorische_Klausel.htm...
| Сергей Лузан Russian Federation Local time: 05:41 Specializes in field Native speaker of: Russian PRO pts in category: 10
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