StPO
Schlagworte: Urteilsfrist, Absetzung des Urteils, Begründung der Verfahrensrüge
Stichwort: Absetzung des Urteils
Leitsatz: 1. Wird mit der Verfahrensrüge eine Überscheitung der Frist zur Absetzung des Urteils geltend gemacht, bedarf es zumindest dann keines ausdrücklichen Vortrages, über wie viele Tage die Hauptverhandlung sich erstreckte. wenn die Revision erkennbar vom Regelfall des § 275 Abs. 1 Satz 2 Halbsatz 1 StPO ausgeht.
2. Von der grundsätzlich zwingenden Anwesenheitspflicht des Angeklagten lässt die StPO nur in bestimmten und an konkrete gesetzliche Voraussetzungen geknüpfte Fällen Ausnahmen zu. Die Frage der Anwesenheit des Angeklagten steht nicht im Belieben des Tatrichters.
law blog» Archiv » Frustrierte Richter setzen auf Vitamin B
www.lawblog.de/.../frustrierte-richter-setzen-auf-... - Traducir esta página
21. Juni 2007 – Da wird der kollege künftig jedes Urteil absetzen müssen. Ob die Vorwürfe hier zutreffen, weiss ich nicht. Ich weiss aber aus eigener ...
Ius commune.... - Resultado de la Búsqueda de libros de Google
books.google.de/books?isbn=3465025741...Helmut Coing - 1977 - 311 páginas
In der Regel sollte er auch das begründete Urteil absetzen.